AfD kritisiert Kirchen-Empfehlung zu Extremismus und Vorstandswahlen

Die AfD im niedersächsischen Landtag hat Äußerungen des Oldenburger Bischofs Thomas Adomeit zu den Kirchenvorstandswahlen in Niedersachsen kritisiert. Adomeit wolle Mitglieder der AfD von den anstehenden Wahlen für kirchliche Leitungsgremien ausgrenzen, sagte der religionspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens-Christoph Brockmann, am Montag in Hannover. Adomeit, der auch Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ist, widersprach den Vorwürfen. „Wir wollen im Gespräch mit den Menschen sein und bleiben. Da machen wir keine Ausnahme“, betonte er auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).

Mit Handreichungen, die in der vergangenen Woche veröffentlicht wurden, geben die evangelischen Kirchen in Niedersachsen ihren Gemeinden zurzeit Empfehlungen für die Kandidatensuche bei den Kirchenvorstandswahlen im März 2024. Eine konkrete Partei wird dabei nicht benannt, es solle aber niemanden zugelassen werden, der extremistische Positionen und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vertrete.

Adomeit hatte in einem epd-Gespräch erläutert: „Wenn sich jemand rassistisch, antisemitisch, islamfeindlich, queerfeindlich oder demokratiefeindlich äußert, kommt er oder sie für ein kirchliches Leitungsamt nicht infrage.“ Wenn jemand kandidieren wolle, der oder die der AfD nahestehe, Mitglied sei oder deren Parteiprogrammatik offen kommuniziere, sei dies zu überprüfen.

Brockmann warf der evangelischen Kirche daraufhin vor, sie predige Ausgrenzung und Hass gegen politisch Andersdenkende und untergrabe damit die Demokratie. Sie wende sich offensichtlich immer weiter von den christlichen Werten ab. Der AfD-Politiker wertete die Aussagen Adomeits als „schlichte PR-Aktion“: „Der Kirchenobere zeigt Gratis-Mut im sogenannten Kampf gegen Rechts.“

Adomeit unterstrich, bei der Wahl in ein kirchliches Amt spiele für die evangelischen Kirchen die persönliche Haltung eine entscheidende Rolle. „Das christliche Menschenbild ist für uns das leitende Bild.“ Wer Parteien oder Organisationen, die in Teilen vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden, nicht nur aus Protest wähle, sondern sich deren Programmatik anschließe, sei kaum für ein kirchliches Amt wählbar.