AfD klagt gegen Einstufung als extremistischer Verdachtsfall

Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt ab morgen (Dienstag) über eine Klage der AfD gegen ihre Einstufung als „extremistischer Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz. In drei Berufungsverfahren geht es um die Einstufung der AfD, des sogenannten „Flügels“ sowie der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfälle. Angesetzt sind zwei Verhandlungstage bis Mittwoch.

Das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Jahr 2019 die „Junge Alternative für Deutschland“ als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft. Eine dagegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Köln bereits im März 2022 ab. Im April 2023 teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit, dass die AfD–Jugendorganisation als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werde. Die AfD und die „Junge Alternative“ erhoben gegen diese Entscheidung im Juni 2023 Klage.