Schmerzensgeldprozess gegen Erzbistum Köln verschoben

Vergangenes Jahr entschied die Justiz erstmals, dass die Kirche für sexuelle Vergehen ihrer Mitarbeiter haftet. Eigentlich sollte am Dienstag ein weiterer Schmerzensgeldprozess starten. Der wurde nun verschoben.

Die für Dienstag geplante Schmerzensgeldprozess gegen das Erzbistum Köln wurde verschoben. Er findet nun erst am 4. Juni statt, wie das Landgericht Köln am Freitag mitteilte. Eine Begründung nannte das Gericht zunächst nicht. Verhandelt werden soll die Klage einer heute 57-Jährigen, die vom katholischen Erzbistum rund 850.000 Euro fordert.

Es handelt sich um den dritten größeren Prozess in Deutschland, bei dem über die Haftung der Kirche für sexualisierte Gewalt durch ihre Mitarbeiter entschieden wird. Im System der kirchlichen Zahlungen in Anerkennung des Leids hatte die Betroffene 70.000 Euro bekommen. Die Pflegetochter des inzwischen aus dem Klerikerstand entlassenen Priesters U. fordert vom Erzbistum ein Schmerzensgeld von 830.000 Euro, außerdem 20.000 Euro für weitere Kosten wie Therapien.

Der Geistliche habe sie in den späten 70er und frühen 80er Jahren vielfach betrunken gemacht und aufs Schwerste missbraucht, sagte die Klägerin dem „Bonner General-Anzeiger“. Eine ihr nach eigenen Angaben nicht bewusste Schwangerschaft sei durch einen gynäkologischen Eingriff beendet worden, dessen Ziel U. ihr verheimlicht habe. Bei einer zweiten Schwangerschaft habe sie sich selbst für einen Abbruch entschieden. U. war 2022 in einem viel beachteten Prozess wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.

Die nun bevorstehende Verhandlung ist das zweite Verfahren dieser Art gegen das Erzbistum Köln. Vor knapp einem Jahr hatte das Kölner Landgericht in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Erzdiözese dem Missbrauchsbetroffenen und früheren Messdiener Georg Menne 300.000 Euro zahlen soll. Das ist die bislang höchste Schmerzensgeldsumme, die ein deutsches Gericht einem Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Kirche zugesprochen hat. Bei beiden Verfahren verzichtete das Erzbistum darauf, Verjährung geltend zu machen.

Im bayerischen Traunstein läuft derzeit ein weiterer Schmerzensgeldprozess eines Missbrauchsbetroffenen. Ein Mann klagt gegen das Erzbistum München und Freising auf mindestens 300.000 Euro. Er war als Ministrant Mitte der 1990er Jahre durch einen Pfarrer missbraucht worden. Bundesweit haben mehrere weitere Betroffene ähnliche Klagen angekündigt.