Es ist zwar schon ein Vierteljahrhundert her, aber Martin Lindheimer erinnert sich noch sehr gut daran: Er sei in einer Psychiatrie-Klinik überwältigt und vom Personal an ein Bett gebunden worden. Sein Widerstand sei zwecklos gewesen. Für ihn sei das eine traumatische Erfahrung gewesen, sagt der Psychiatrie-Erfahrene aus Wuppertal, der als Referent beim Diakonischen Werk Rheinland-Westfalen-Lippe arbeitet. „Unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen gab es damals nicht.“ Mittlerweile gibt es sie in mehreren Bundesländern.
Zwang in der Psychiatrie wird von Betroffenen als Angriff auf ihre Menschenwürde empfunden. Das Bundesverfassungsgericht stellte in einem Urteil im Juli 2018 fest, dass die Fixierung von Patienten einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Person nach Artikel 2 des Grundgesetzes darstelle. Ein solcher Eingriff sei daher nur als „letztes Mittel“ gerechtfertigt. Dauere die Fixierung länger als eine halbe Stunde, müsse ein Richter sie genehmigen.
Nach Fixierung „immer noch Albträume“
Lindheimer sagt, er habe zwei Jahrzehnte nach seiner Fixierung „immer noch Albträume“. Er bekam im Jahr 2001 ernste psychische Probleme, als er sich auf die Abitur-Prüfungen vorbereitete: „Ich hatte mich daheim eingeschlossen und nur noch gelernt.“ Er sei in einen „aufgedrehten Zustand“ geraten, habe mehrere Nächte nicht geschlafen. Besorgte Freunde hätten schließlich den Rettungsdienst gerufen. Er sei in der Psychiatrie gelandet. Wegen seiner Weigerung zu bleiben, sei er fixiert worden. Ihm sei ein Katheter gelegt worden, um ihn mit einer Nährstofflösung zu versorgen. Erst nach mehreren Tagen sei er von seinem Bett losgebunden worden.Gesellschaft für Soziale Psychiatrie begrüßt Einrichtung von Beschwerdestellen
Auch wenn sich in der Psychiatrie seit 2001 viel geändert hat, bleibt das Thema Fixierung ein heißes Eisen. „Es ist Teil des Behandlungsauftrags psychiatrischer Kliniken, Patientinnen und Patienten sowie Dritte vor krankheitsbedingten Gefährdungen zu schützen“, erklärte dazu die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) auf Anfrage. Dabei könne es auch zu unfreiwilligen Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen kommen. Dies sei für „alle Beteiligten eine große emotionale und körperliche Belastung“.Patrick Nieswand, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP), begrüßt die Einrichtung von Beschwerdestellen. „Sie haben eine wichtige Ombudsfunktion“, betont er. Beschwerdestellen gehören in der Regel Psychiater oder Psychotherapeuten an, aber auch Psychiatrie-Erfahrene und Angehörige.Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an
