ZDF-Umfrage: Mehrheit für Strafbarkeit bei Abtreibungen

In der Ampel-Koalition gibt es Bestrebungen, den Abtreibungs-Paragraf 218 zu kippen. Laut einer ZDF-Umfrage spricht sich aber eine Mehrheit der Bevölkerung für die Beibehaltung des Paragrafen aus.

Die Mehrheit der Deutschen sieht Abtreibungen weiterhin als Straftat (Symbolbild)
Die Mehrheit der Deutschen sieht Abtreibungen weiterhin als Straftat (Symbolbild)Imago / Panthermedia

Eine Mehrheit der Deutschen will laut einer aktuellen Umfrage, dass eine Abtreibung weiterhin als Straftat gilt. Wie das ZDF-Hauptstadtstudio in Berlin mitteilte, sprachen sich 54 Prozent der Befragten dafür aus, dass der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch erhalten bleibt.

Die Zahlen, die in der ZDF-Sendung „frontal“ vorgestellt werden, beziehen sich auf eine Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen von Ende Mai. 36 Prozent der Befragten waren demnach für eine Abschaffung des Strafrechtsparagrafen; drei Prozent forderten eine Verschärfung.

Alter und politische Orientierung spielen eine Rolle

Unterschiede gibt es sowohl in der Altersverteilung als auch in der Parteienpräferenz. Für die Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 218 sprachen sich demnach vor allem junge Menschen und vor allem Frauen, aus. Mit zunehmendem Alter steige die Ablehnung für eine Abschaffung.

Unionswähler wollen zu zwei Dritteln am Paragrafen festhalten, bei Wählerinnen und Wählern mit AfD-Präferenz sind es demnach 57 Prozent, bei der FDP 55 Prozent, bei der SPD 52 Prozent. Bei Grünen (46 Prozent) und Linken (31 Prozent) sind es jeweils weniger als die Hälfte, die für eine Beibehaltung des Strafrechtsparagrafen sind.

Paragraf 218: Kommission prüft neues Strafrecht

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es in Deutschland im Jahr 2022 etwa 104.000 Abtreibungen. Die Zahl war nach einem Tiefststand von 94.600 Abtreibungen im Corona-Jahr 2021 wieder gestiegen. Im letzten Jahrzehnt lag die Zahl jährlich in etwa bei 100.000.

Im Auftrag der Bundesregierung hat Ende März eine Kommission von 18 Experten und Expertinnen aus den Bereichen Medizin, Recht und Ethik die Arbeit aufgenommen. Die Kommission soll eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen.

An der personellen Zusammensetzung der Kommission hatte es Kritik unter anderem aus der Opposition gegeben. SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag für die Einsetzung einer solchen Kommission ausgesprochen.