Zahl der Petitionen an den Bundestag zurückgegangen

Den Bundestag haben im vergangenen Jahr weniger Petitionen von Bürgerinnen und Bürger erreicht. Wie aus dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Jahresbericht des Petitionsausschusses hervorgeht, gingen 2023 insgesamt 11.410 Eingaben ein. Das waren knapp 2.000 weniger als im Jahr zuvor (13.242). Die meisten Petitionen betrafen Themen, für die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig ist, gefolgt von Themen des Bundesinnen- und des Bundesjustizministeriums. 2022 hatten noch gesundheitspolitische Themen überwogen.

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich an den Petitionsausschuss des Bundestags wenden, wenn er sich über Regelungen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, beschweren oder Verbesserungen anregen möchte. Eine Petition wird öffentlich im Ausschuss beraten, wenn besonders viele Menschen sie unterstützen.

Das Quorum lag bislang bei 50.000 Mitzeichnenden. Wie der Obmann der SPD, Axel Echeverria, bei der Vorstellung des Jahresberichts mitteilte, hat der Ausschuss am Mittwoch beschlossen, diese Schwelle auf 30.000 abzusenken und zugleich den Mitzeichnungszeitrum von vier auf sechs Wochen zu verlängern. Zudem will der Ausschuss erreichen, dass Petitionen, die von mehr als 100.000 Menschen mitgezeichnet werden, im Plenum des Bundestags debattiert werden.