Zahl der Petitionen an den Bundestag gesunken

Den Bundestag haben im vergangenen Jahr weniger Petitionen von Bürgerinnen und Bürger erreicht. Wie aus dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Jahresbericht des Petitionsausschusses hervorgeht, gingen 2024 insgesamt 9.260 Eingaben ein. Das waren rund 3.000 weniger als im Jahr zuvor (11.410).

Die meisten Petitionen betrafen Themen, für die das Bundesinnenministerium zuständig ist, gefolgt von Themen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesjustizministeriums. Den größten Rückgang an Petitionen hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit rund 50 Prozent weniger Eingaben zu verzeichnen.

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich an den Petitionsausschuss des Bundestags wenden, wenn er sich über Regelungen, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, beschweren oder Verbesserungen anregen möchte. Eine Petition wird öffentlich im Ausschuss beraten, wenn besonders viele Menschen sie unterstützen.

Das Quorum wurde im Rahmen einer Reform zum 1. Juli 2024 von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnenden abgesenkt. Zudem wurde die Mitzeichnungsfrist für auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlichte Petitionen von vier auf sechs Wochen verlängert.

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