Zahl der Gewebespenden in Deutschland deutlich gestiegen

Die Zahl der medizinischen Gewebespenden in Deutschland hat deutlich zugenommen. Das am meisten gespendete Gewebe war im vergangenen Jahr die Augenhornhaut, wie die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation am Montag (Neujahr) in Hannover mitteilte. Dieses Gewebe wurde 3.352 Menschen nach ihrem Tod entnommen, um es anderen Menschen einsetzen zu können. Hinzu kamen Herzklappen, Blutgefäße und Membranen sowie Knochen, Sehnen oder Bänder. Der Bedarf an Spendergewebe sei weiterhin hoch, hieß es. Ein Mangel bestehe vor allem bei den Herzklappen.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 3.475 Gewebespenden ausgeführt – ein Anstieg um zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Rund 87 Prozent der Spenden wurden unabhängig von Organspenden bei Herz-Kreislauf-Verstorbenen verwirklicht. Es gab insgesamt 50.576 Spendermeldungen und 9.379 Aufklärungsgespräche. Mehr als 3.800 Spenderinnen und Spender oder ihre Angehörigen hätten einer Spende zugestimmt, hieß es. Die Zustimmungsquote lag bei 41 Prozent.

So konnten die Transplanteure insgesamt 7.503 Patientinnen und Patienten mit einem Gewebetransplantat versorgen, davon 5.003 mit einer Augenhornhaut und 197 mit einer Herzklappe. Vor allem junge Patientinnen und Patienten seien auf humane Herzklappen angewiesen, die mitwachsen können und keine blutverdünnenden Medikamente erfordern, hieß es.

Transplantierte Knochen, Sehnen oder Bänder kommen den Angaben zufolge unfallchirurgischen oder orthopädischen Patientinnen und Patienten zugute oder werden nach großen Verletzungen oder Traumata eingesetzt. Sie können Schmerzen lindern, vor Amputationen bewahren und eine Beweglichkeit bis hin zur Gehfähigkeit wiederherstellen.

Allein für die Verpflanzung einer Hornhaut lagen den Transplantationsmedizinern den Angaben zufolge mehr als 6.800 Anträge vor. Bei den Herzklappen waren es 430. Im Unterschied zur Organspende ist die Gewebespende nicht an die Feststellung des Hirntods gebunden. So ist die Entnahme von Herzklappen und Gefäßen noch bis zu 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes möglich.