Würzburger Experte glaubt nicht an Genehmigung für Synodalkonferenz

Kein Ja aus Rom? Der Würzburger Kirchenrechtler Heribert Hallermann rechnet nicht mit einer vatikanischen Genehmigung für die geplante Synodalkonferenz. Dafür sieht er formale und inhaltliche Gründe. Der emeritierte Würzburger Kirchenrechtler Heribert Hallermann glaubt nicht, dass die geplante deutsche Synodalkonferenz eine Genehmigung aus Rom erhalten wird. Sowohl juristisch-formale als auch inhaltliche Aspekte sprächen gegen die Satzung […]

Kein Ja aus Rom? Der Würzburger Kirchenrechtler Heribert Hallermann rechnet nicht mit einer vatikanischen Genehmigung für die geplante Synodalkonferenz. Dafür sieht er formale und inhaltliche Gründe.

Der emeritierte Würzburger Kirchenrechtler Heribert Hallermann glaubt nicht, dass die geplante deutsche Synodalkonferenz eine Genehmigung aus Rom erhalten wird. Sowohl juristisch-formale als auch inhaltliche Aspekte sprächen gegen die Satzung des Gremiums, sagte er im Interview der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost". Die Synodalkonferenz wurde zur Fortführung des Reformprojekts der Kirche in Deutschland, Synodaler Weg, konzipiert.

Aus kirchenrechtlichen Gründen sei es unwahrscheinlich, dass die Satzung der Synodalkonferenz die formalen Voraussetzungen dafür erfülle, eine Genehmigung zur Probe zu erhalten. Dazu müsste laut Hallermann die Deutsche Bischofskonferenz Urheberin des Dokuments sein und nicht der Synodale Ausschuss. Zudem könnten sich für Rom Unsicherheiten daraus ergeben, dass die Satzung laut Entwurf mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden könne.

Auch dass die Synodalen bisher vergeblich auf Antworten auf verschiedene Briefe an die vatikanischen Behörden warten, sieht Hallermann als erwartbar an. In der Regel würden Briefe mit klaren Anfragen bezüglich rechtlicher Entscheidungen beantwortet. Das sei bei den Beschlüssen des Synodalen Wegs allerdings nicht der Fall.

Im Dialog mit Rom erkennt der Kirchenrechtler auch inhaltliche Schwierigkeiten: "Dass alle Hinweise der Kurie in den Satzungsentwurf eingearbeitet wurden, trifft objektiv nicht zu; so wurden beispielsweise die Bedenken, dass die Synodalkonferenz über der Bischofskonferenz stehen könnte, nicht ausgeräumt - im Gegenteil!" Zudem widerspreche das vorgesehene gemeinsame Beraten und Entscheiden der römischen Kritik.

Auch das von der letzten Synodalversammlung diskutierte "Monitoring" der Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges in den Bistümern bedeute de facto die "Überwachung und Kontrolle der Bischöfe durch die Synodalkonferenz - ein Vorhaben, das von Rom, theologisch und rechtlich begründet, eindeutig und klar abgelehnt worden ist", so Hallermann.

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