Wohlfahrtspflege: Träger brauchen Förderprogramm für Klimaschutz

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat in Berlin ein Forderungspapier mit dem Ziel veröffentlicht, auch in den Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege schnellstmöglich Klimaneutralität zu erreichen. Das betreffe auch die über 100.000 Gebäude im Bestand sozialer Träger, für die ein staatliches Förderprogramm zur energetischen Sanierung nötig sei. Aufgrund ihrer steuerrechtlichen Rahmenbedingungen verfügten die gemeinnützigen Akteure nur über eng begrenzte Rücklagen. „Diese reichen nicht aus, um die erforderlichen Sanierungsarbeiten zu finanzieren“, erklärte die BAGFW.

Die Sozialunternehmen seien für weitgehende Umbaumaßnahmen deshalb auf zusätzliche öffentliche Förderung angewiesen, hieß es. In dem Papier wird gefordert, den Klimaschutz und die Nachhaltigkeit in den Sozialgesetzbüchern zu verankern. Anfallende Ausgaben, etwa für nachhaltige Berufskleidung, Verpflegung in Bio-Qualität oder die klimaneutrale Instandhaltung der Einrichtungen, würden bisher nicht in den Kostensatzverhandlungen anerkannt.

Das Sozialrecht müsse deshalb umweltbezogen und an den gesellschaftlichen Belangen ausgerichtet werden. Insbesondere müssten die Verträge zwischen den Anbietern und den Leistungsträgern die nachhaltige Gestaltung der Dienstleistungen gewährleisten.

BAGFW-Präsident Michael Groß erklärte: „Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 in Deutschland erreichen zu können, müssen die Voraussetzungen in allen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge geschaffen werden. Wir sind bereit und willens, unseren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Nun ist die Politik gefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.“ Er warb für ein kurzfristig aufgelegtes, passgenaues Förderprogramm „Klimaschutz in der Freien Wohlfahrtspflege“, um beispielsweise notwendige Sanierungen im Gebäudebestand zeitnah angehen zu können.