Woelki setzt sich im Prozess gegen Bild-Zeitung durch

Aussagen des Blatts um die Beförderung eines Priesters berühren das Persönlichkeitsrecht des Erzbischofs, urteilt das Gericht. Was die Zeitung Woelki vorgeworfen hat.

Kardinal Woelki im März auf dem Weg zum Prozess
Kardinal Woelki im März auf dem Weg zum ProzessImago / Panama Pictures

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ist im letzten noch anhängigen Verfahren gegen den Springer-Verlag erfolgreich gewesen. Das Landgericht Köln hat geurteilt, dass die Bild-Zeitung ab sofort nicht mehr über bestimmte Aussagen im Zusammenhang mit dem Kölner Erzbischof und der umstrittenen Beförderung eines Priesters verbreiten darf. Konkret dürfen die Beklagten, Bild.de und der Chefreporter des Portals, strittige Äußerungen aus einem Bild-Artikel in verschiedenen Fassungen vom Mai 2021 im Zusammenhang mit der Beförderung des Priesters zum stellvertretenden Stadtdechanten im Jahr 2017 nicht mehr veröffentlichen oder verbreiten lassen.

Die Kammer begründete ihr Urteil im Wesentlichen damit, dass die erfolgreich angegriffenen Äußerungen in der Berichterstattung den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Erzbischofs berührten. In der betreffenden Berichterstattung war Woelki im Kern vorgeworfen worden, bereits vor der Beförderung des Priesters unter anderem Kenntnis von einer polizeilichen Warnung gehabt zu haben, die einer Beförderung entgegengestanden hätten. Gegen den Priester waren Missbrauchsvorwürfe erhoben worden.

Unter Eid ausgesagt

Das Gericht unterstrich, dass die vor Gericht gehörten Zeugen aus der Bistumsverwaltung die konkreten Beweisfragen zu einer möglichen persönlichen, direkten Aktenkenntnis des Kardinals nicht bestätigen konnten. Kardinal Woelki hatte in der mündlichen Verhandlung im vergangenen Monat unter Eid erneut bestätigt, die Personalakte sowie eine sogenannte Interventionsakte zu dem betreffenden Priester bis heute nicht persönlich gesehen zu haben.