Windenergie: Eilantrag gegen Gesetzgebungsverfahren erfolglos

Die FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag ist vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster mit einem Eilantrag gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Bürgerenergiegesetz NRW gescheitert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die für diesen Freitag angesetzte dritte Lesung zum Entwurf des Gesetzes zu verschieben, sei mit vier zu drei Stimmen angelehnt worden, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit (AZ: VerfGH 117/23).

Den Antrag auf Absage der dritten Lesung mit Verabschiedung des Bürgerenergiegesetzes NRW hatte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag, Henning Höne, vor Gericht gestellt. Er kritisiert, dass die Landregierung von CDU und Grünen am vergangenen Dienstag einen zwölf Seiten umfassenden Änderungsantrag zum ursprünglichen Gesetzentwurf eingebracht habe. Das sei zu kurzfristig für eine verantwortliche Mitwirkung an der Beratung und Beschlussfassung des Parlaments, argumentierte der Oppositionspolitiker. Er sehe sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen verletzt.

Den Eilantrag hatte der Antragsteller mit einem Antrag zur Auslegung der Landesverfassung über den Umfang seiner Rechte und Pflichten als Abgeordneter verbunden (AZ: VerfGH 116/23). Eine Entscheidung dazu steht noch aus, wie der Verfassungsgerichtshof erklärte.

Das Bürgerenergiegesetz NRW soll eine finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen regeln. Die schwarz-grüne Landesregierung will, dass es zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die Verabschiedung des geplanten Gesetzes war schon für Mittwoch geplant, wurde aber nach Einwänden der Opposition auf Freitag verschoben. In der dritten Lesung sind eine letzte Aussprache oder Änderungsanträge vor Abstimmung eines Gesetzes möglich, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens ein Viertel aller Abgeordneten im NRW-Landtag verlangt wird.