Wie Vereine bei Fusionen Steuern sparen

Fusionieren Vereine in Baden-Württemberg, können sie eine teils hohe Grunderwerbsteuer vermeiden. Dazu muss das Vereinsgrundstück vor dem Zusammenschluss als Schenkung an den Partnerverein übertragen werden, wie das Finanzministerium in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zu einem Antrag der FDP-Landtagsfraktion schreibt. Für gemeinnützige Empfänger könne eine solche Schenkung steuerfrei sein.

Hintergrund der Anfrage ist die finanzielle Belastung für Vereine, die sich wegen schwindenden ehrenamtlichen Engagements zusammenschließen wollen. Besitzt einer der Vereine ein Grundstück, fällt bei der Fusion Grunderwerbsteuer an. Grund dafür ist der Wechsel des juristischen Eigentümers, auch wenn kein Geld fließt. Das Ministerium erklärte, dass Steuerbefreiungen für gemeinnützige Einrichtungen bereits 1983 zur Vereinfachung des Steuerrechts abgeschafft worden seien.

Die Landesregierung unterstützt nach eigenen Angaben Vereinsfusionen. Sie seien ein geeignetes Mittel, um Strukturen zu erhalten und Angebote langfristig zu sichern. Neben der Grunderwerbsteuer sind die steuerlichen Hürden laut Ministerium gering, es habe in den zurückliegenden Jahren keine Problemfälle gegeben. (2954/18.11.2025)

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