Artikel teilen:

Wenn Richter und Täter gleich alt sind – 25 Jahre Schülergerichte

Mofa frisiert, Handy geklaut – kleinere Straftaten von Jugendlichen können in Bayern seit dem Jahr 2000 auch von Schülerrichtern verhandelt werden. Die Justiz ist damit sehr zufrieden.

Seit 25 Jahren gibt es auch in Deutschland Schülergerichte. Im November 2000 entstand nach US-Vorbild im fränkischen Aschaffenburg der bundesweit erste Teen Court. Seither haben 14- bis 20-jährige Richterinnen und Richter in 14 bayerischen Städten tausende Fälle mit gleichaltrigen Beschuldigten verhandelt. Das Projekt soll ausgebaut werden. Der Amtschef des bayerischen Justizministeriums, Winfried Brechmann, dankte den beteiligten Jugendlichen. “Aschaffenburg ist der Ausgangspunkt für eine bayerische Erfolgsgeschichte”, sagte er.

So funktioniert das Schülergericht: Auf Initiative der Staatsanwaltschaften werden meist typische Jugenddelikte wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder Fahren ohne Führerschein verhandelt. Schwere Straftaten sind ausgenommen. Am runden Tisch stellen sich junge Straftäter einem Gremium aus drei Schülerrichterinnen und -richtern. Auch ein Sozialpädagoge ist dabei.

Gemeinsam wird die Tat im Gespräch aufgearbeitet und statt eines Urteils eine erzieherische Maßnahme vereinbart: Das können Sozialstunden sein, aber auch Handy-Entzug oder ein Aufsatz. Das Schülergericht wacht über die Einhaltung der Auflagen. Danach wird das Verfahren in der Regel eingestellt. Ziel ist, dass Jugendliche nicht noch einmal straffällig werden.

Schülergerichte gibt es auch in Ingolstadt, Ansbach, Memmingen, Augsburg, Landshut, Dillingen, Passau, Regensburg, Deggendorf, München, Bamberg, Coburg und Würzburg. Im kommenden Januar soll Bayreuth folgen.