Wer dachte, mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts werde Sterbehilfe klarer geregelt, vielleicht für Todkranke erleichtert, ist enttäuscht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage zweier schwerkranker Männer abgelehnt. Sie wollten Zugang zu dem tödlich wirkenden Medikament Natrium-Pentobarbital per Gericht erwirken, das einen Suizid ohne ärztliche Hilfe oder Sterbehilfe-Verein ermöglicht, wenn das Leid unerträglich wird. Das Pulver, in Wasser aufgelöst, fördert den Schlaf. In höheren Dosen wirkt es tödlich. Und fällt deshalb unter das Betäubungsmittelgesetz. Ganz klar, dass damit vorsichtig umgegangen werden muss.

