Die Kritik am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) nimmt zu, nachdem Chefankläger Karim Khan Haftbefehle sowohl gegen die Spitzen der Hamas als auch gegen Mitglieder der israelischen Regierung beantragt hat.
Volker Beck, der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), forderte die Bundesregierung auf, die Intervention eindeutig zurückzuweisen: "Jeder Versuch, Parallelen zwischen den Terroristen der Hamas und der demokratisch gewählten Regierung Israels zu ziehen, muss in aller Klarheit verurteilt werden. Es darf nicht vergessen werden, wer diesen Krieg begonnen und wer unschuldige Bürger und Familien vergewaltigt, abgeschlachtet, verbrannt, misshandelt und entführt hat."
Die Bundesregierung muss die Intervention des Chefanklägers am @IntlCrimCourt, Karim A.A. Khan, eindeutig zurückzuweisen. Dieser Antrag stellt eine Ungeheuerlichkeit dar. Der Kommentar von DIG-Präsident @Volker_Beck. https://t.co/h5qCf0qEI2
— Deutsch-Israelische Gesellschaft (@DIGeV_de) May 21, 2024
Beck: "Laue Erklärung" aus dem Auswärtigen Amt
Beck fügte hinzu: "Die faktische Gleichstellung einer Terrororganisation mit einem demokratischen Staat und seiner Armee, die sich gegen einen Angriff verteidigt, lässt an der rechtlichen Orientierung der Ankläger zweifeln." Die "laue Erklärung" aus dem Auswärtigen Amt sei unzureichend und werde der außenpolitischen Bedeutung des Ereignisses nicht gerecht. Ein Sprecher des Außenministeriums hatte erklärt, Deutschland respektiere die Unabhängigkeit des IStGH und seine Verfahrensabläufe wie die aller anderen internationalen Gerichte. Doch sei durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle gegen die Hamas-Führer auf der einen und der israelischen Amtsträger auf der anderen Seite "der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden". Die Hamas-Führer hätten ein barbarisches Massaker zu verantworten, hielten weiterhin Geiseln unter unsäglichen Bedingungen gefangen und missbrauchten die Zivilbevölkerung in Gaza als menschliche Schutzschilde. Die israelische Regierung dagegen habe "das Recht und die Pflicht, ihre Bevölkerung davor zu schützen und dagegen zu verteidigen. Klar ist, dass dabei das humanitäre Völkerrecht mit all seinen Verpflichtungen gilt." Auch der deutsche Botschafter in Israel, Steffen Seibert, kritisierte, der gleichzeitige Antrag habe "den falschen Eindruck einer Gleichsetzung erweckt".Germany respects independence and procedures of the @IntlCrimCourt. The simultaneous application for arrest warrants against Hamas` leadership and Israeli officials has given the incorrect impression of an equation.
— Steffen Seibert (@GerAmbTLV) May 20, 2024
