Weiter Widerstand aus den Ländern gegen Cannabis-Legalisierung

Im Bundesrat mehren sich die Anzeichen, dass die Länder das Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes verschieben wollen. Drei Ausschüsse des Bundesrats empfehlen, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, wie aus den Vorlagen für die nächste Sitzung der Länderkammer am 22. März hervorgeht. Die Unions-Innenminister in den Bundesländern wollen eine Klage gegen das Gesetz prüfen.

Der federführende Gesundheitsausschuss sowie der Innen- und der Rechtsausschuss des Bundesrats machen zahlreiche Bedenken geltend. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, das Inkrafttreten des Gesetzes vom 1. April auf den 1. Oktober dieses Jahres zu verschieben. Die Bundesländer könnten die neuen Regeln nicht bis zum 1. April umsetzen, heißt es. Zudem seien viele Vorgaben generell nicht praxistauglich.

Dem Rechtsausschuss des Bundesrats zufolge ist es den Staatsanwaltschaften der Länder unmöglich, den rückwirkenden Straferlass kurzfristig umzusetzen. Es müssten Zehntausende Urteile wegen des Konsums oder Besitzes von Cannabis einzeln überprüft werden. Bezweifelt wird auch, dass der nachträgliche Straferlass rechtens ist.

Die Gesundheitsministerien der Länder halten zudem die erlaubten Mengen für zu hoch. Bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis im Monat entspreche dem Konsum von Jugendlichen, die wegen ihrer Cannabisabhängigkeit behandelt werden, argumentiert der Gesundheitsausschuss. Die Kontroll- und Abstandsregeln zum Schutz Jugendlicher seien unpraktikabel. Außerdem soll der Besitz am 1. April legalisiert, der legale Anbau in größerem Umfang aber erst zum Sommer zugelassen werden. Das führe dazu, dass Schwarzmarkt-Cannabis zumindest in einer Übergangszeit legal mitgeführt und zu Hause aufbewahrt werden könne.

Die Innenminister von CDU und CSU wollen eine Klage gegen das vom Bundestag im Februar verabschiedete Gesetz prüfen. Es sei an vielen Stellen unscharf, sagte der Sprecher der acht Unions-Minister, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), am Dienstag nach einem Treffen in Berlin. Das Gesetz enthalte eine unüberschaubare Zahl an Tatbeständen, die Vielzahl von Detailregelungen verursache Rechtsunsicherheiten.

„Wir waren uns einig, dass auf die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden der Länder schwierige zusätzliche Aufgaben und ein immenser Aufwand zukommen“, sagte Herrmann nach dem Treffen und machte sich für ein Vermittlungsverfahren stark. Die Unions-Minister warnten zudem vor einem wachsenden Schwarzmarkt. Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte, durch die Legalisierung von Cannabis werde die Zahl der Konsumenten steigen.

Die Unions-Innenminister kündigten als Konsequenz, sollte das Gesetz nicht zu verhindern sein, einen strengen Vollzug in ihren Ländern an. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagte nach einer Kabinettssitzung in München, eine zentrale Kontrolleinheit werde den Anbau von Cannabis im Freistaat streng überwachen.

Der Bundestag hatte das Gesetz mit den Stimmen der Ampel-Koalition Ende Februar beschlossen. Es sieht die Legalisierung von Besitz und Anbau begrenzter Mengen Cannabis für Erwachsene vor. Ab 1. Juli können sogenannte Anbauvereinigungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen. Union, AfD und die Innenminister der Länder lehnen das Gesetz komplett ab. Wie sich der Bundesrat entscheidet, ist offen. Er kann die Teil-Legalisierung von Cannabis nicht verhindern, die Umsetzung aber verzögern.