Vier mutmaßliche Rädelsführer von „Combat 18 Deutschland“ angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat am 7. März 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen Stanley R., Keven L. Gregor M. und Robin S. erhoben. Die Angeschuldigten seien verdächtig, gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen zu haben, indem sie als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ aufrechterhielten (§ 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB), teilte der Generalbundesanwalt am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Bei „Combat 18 Deutschland“ handelt es sich um eine rechtsextremistische Vereinigung und einen Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung „Combat 18“. Wegen ihrer Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung hat das Bundesinnenministerium „Combat 18 Deutschland“ im Oktober 2020 unanfechtbar verboten.

Die Angeschuldigten hätten die Vereinigung zusammen mit anderen Mitgliedern trotzdem bis mindestens 2022 weiter betrieben. Seit Oktober 2020 hätten sie mindestens 14 konspirative Treffen ausgerichtet, hieß es. Während solcher Zusammenkünfte absolvierten die Teilnehmer „Leistungsmärsche“ und veranstalteten Aufnahmeverfahren für Anwärter. Gegenstand dieser Aufnahmeverfahren war neben einer praktischen Prüfung auch ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus. Zudem veranstalteten die Angeklagten Rechtsrockkonzerte und vertrieben Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu „Combat 18 Deutschland“.

Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 74a Abs. 1 Nr. 2 GVG) übernommen und zeitweilig gegen insgesamt 21 Beschuldigte geführt. Die Verfahren gegen 17 mutmaßliche Mitglieder von „Combat 18 Deutschland“ wurden im Sommer 2023 an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben. (0721/04.04.2024)