Verwaltungsgerichtshof: Israelfeindliche Parole darf untersagt werden
Die israelfeindliche Parole „From the river to the sea“ darf im Einzelfall im Rahmen von Versammlungen untersagt werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Eilverfahren am Freitag entschieden. Beschwert hatte sich der Anmelder einer Versammlung, die am Samstag (10. August) auf dem Karlsplatz in München beginnen und anschließend durch die Münchener Max-Vorstadt bis zum Siegestor führen soll.
Vom Veranstalter seien unter anderem Plakate angekündigt worden, die mit der Parole „From the river to the sea (…)“ beschrieben sind. Die Landeshauptstadt untersagte daraufhin mit Bescheid vom 6. August die Verwendung der Parole in deutscher oder anderer Sprache in jeglicher Form, da ansonsten ein erkennbarer Bezug zur Terrororganisation Hamas vorliege. Der Anmelder habe bekannte Verbindungen zu einer Bewegung, die sich positiv zur Hamas und zu dem Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 positioniert habe. Nach den Erfahrungen aus früheren Versammlungen sei „eine sozialadäquate Verwendung der Parole nicht sichergestellt“. Den dagegen gerichteten Eilantrag hatte zunächst das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 8. August 2024 abgelehnt.
Die Beschwerde des Anmelders hat der BayVGH am Freitag zurückgewiesen. Demnach hänge es von den Umständen des Einzelfalls und insbesondere vom Vorliegen eines erkennbaren Bezugs zur Hamas oder zu anderen verbotenen Vereinigungen ab, ob die Verwendung der Parole einen Straftatbestand erfülle. Die Landeshauptstadt habe im Rahmen ihrer Gefahrenprognose konkrete Anhaltspunkte dafür darlegen können, dass der Anmelder einer pro-palästinensischen Bewegung zuzurechnen sei, die wiederum einen konkreten Bezug zur Hamas habe. Damit sei die Annahme gerechtfertigt, dass bei der angemeldeten Versammlung eine konkrete Gefahr einer verbotenen Verwendung der Parole bestehe. Die Untersagung der Parole bei der Versammlung sei damit aller Voraussicht nach in diesem Fall rechtmäßig.
Die Parole „From the River to the Sea – Palestine will be free“ (Deutsch: „Vom Fluss zum Meer – Palästina wird frei sein“) bezieht sich auf das Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer, zu dem neben Israel auch das Westjordanland und der Gazastreifen gehören. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verbot das Bundesinnenministerium am 2. November 2023 die Hamas in Deutschland und als deren Kennzeichen auch die Parole. Mehrere Verwaltungsgerichte haben sie im Zusammenhang mit Demonstrationen allerdings als nicht strafbar eingestuft. (00/2427/09.08.2024)