Verwaltungsgericht stoppt Wolfs-Abschuss

Nach einer Entscheidung des Oldenburger Verwaltungsgerichtes darf der Wolf, den der Landkreis Aurich in der vergangenen Woche zum schnellen Abschuss freigegeben hat, zunächst nicht getötet werden. Damit folgt die Kammer einem Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die eng auszulegenden Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung lägen mit Blick auf die streng geschützte Tierart nicht vor. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig (Az. 5 B 1950/24). Kritik kommt von Schafhaltern und aus der Politik.

Hintergrund des Verfahrens waren den Angaben zufolge Vorfälle am Hauptdeich von Dornum im Juni. Dort waren vier Deichschafe durch einen Wolf getötet und vier weitere Schafe verletzt wurden. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe kritisierte in diesem Zusammenhang unklare Aussagen des Landkreises. Sie könnten nach Einschätzung der Organisation zum Abschuss eines unbeteiligten Tieres führen.

Der Landkreis hatte zunächst auf einen Beschluss der Umweltministerkonferenz vom vergangenen Dezember verwiesen. Danach dürfen in Gebieten mit häufigen Wolfsrissen Schnellabschüsse von Wölfen erlaubt werden. Dazu genüge es, dass ein Wolf einmal einen zumutbaren Herdenschutzzaun überwunden und Tiere getötet habe.

Das Gericht kritisierte, der Landkreis stütze sich auf Rissereignisse, bei denen ein Mindestmaß an wolfsabweisendem Schutz nicht vorhanden gewesen sei. Auch sei nicht ausreichend begründet und nachgewiesen worden, dass es zum Abschuss des Wolfes keine zumutbaren Alternativen gegeben habe wie die Ertüchtigung des vorhandenen Zaunes oder die Errichtung eines mobilen Zaunes. Gegen das Urteil kann der Landkreis Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Der Förderverein der Deutschen Schafhaltung kritisierte die Entscheidung und forderte die Bundesregierung zu einer umfangreichen Gesetzesänderung beim Artenschutz auf. Es fehlten praktikable Maßnahmen, um Wolfsattacken zu unterbinden, erklärte Vereinssprecher Wendelin Schmücker und ergänzte: „Wir müssen endlich an den Punkt kommen, dass Wölfe erst gar nicht an Weidetiere gehen.“ Das gehe nur mit einem Bestandsmanagement der Wölfe. Ein Blick in die Geschichte zeige, dass es eine Koexistenz zwischen Weidewirtschaft und Wölfen nur unter Bejagung gebe.

Auch der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Lechner, forderte eine Änderung der Gesetzeslage. „Wir wollen, dass in Niedersachsen unsere Weidetierhalter in Ruhe arbeiten können und unsere Deiche zum Schutz der Menschen weiterhin von Schafen gepflegt werden.“

Dazu müsse das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden, um Abschüsse von Problemwölfen endlich möglich zu machen, erklärte Lechner. Die CDU-Fraktion werde dazu zeitnah einen Entschließungsantrag in den Niedersächsischen Landtag einbringen. Unabhängig davon sei es zu begrüßen, dass auf europäischer Ebene die längst überfällige Absenkung des Schutzstatus des Wolfs in Aussicht gestellt worden sei.