Verwaltungsgericht Osnabrück verbietet sonntäglichen „Spezialmarkt“

Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat am Donnerstag aufgrund eines Eilantrages der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen gewerblichen „Spezialmarkt“ verboten, der am kommenden Sonntag (14. April) in Osnabrück geplant war. Dabei wollten ein Baufachzentrum sowie auf dem Gelände des Marktes zahlreiche Aussteller ihre Waren und Dienstleistungen aus dem Garten- und Landschaftsbau präsentieren. Der Beschluss (Az. 1 B 30/24) ist noch nicht rechtskräftig.

Einen solchen „Gartensonntag“ hatte es nach Angaben des Gerichtes schon im März des vergangenen Jahres gegeben. Mehrere Firmen aus der Baubranche sowie Garten- und Landschaftsgestalter beteiligten sich und boten den Gästen in Form einer Messe Beratungen an. Für Kinder gab es ein Spaßprogramm, der Fliesen- und Baustoffmarkt im Stadtteil Lüstringen war für den Verkauf geöffnet. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte die Aktion im Nachhinein durch ein Urteil im Dezember des vergangenen Jahres für unzulässig erklärt und entschieden, sie dürfe nicht wiederholt werden.

Nun wollte das Baufachzentrum erneut zum „Gartensonntag“ einladen – ohne Erfolg. Zur Begründung hieß es vom Gericht, die geplante Veranstaltung erfülle nicht die Voraussetzungen eines Spezialmarktes in der Gewerbeordnung. Da aber der „Gartensonntag“ keinen Spezialmarkt darstelle, seien auch die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmezulassung für die Sonntagsöffnung nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage nicht gegeben. Die Gewerkschaft könne sich auf den Sonn- und Feiertagsschutz berufen.