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Verfassungsgericht prüft Klima-Verfassungsbeschwerden

Stellungnahmen erbeten – Das Bundesverfassungsgericht prüft Verfassungsbeschwerden mehrerer Umweltverbände. Die Organisationen sehen das als wichtigen Schritt – eine Entscheidung ist damit aber noch nicht verbunden.

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit den im Herbst eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen die Klimapolitik Deutschlands. Wie die fünf beschwerdeführenden Verbände am Freitag mitteilten, hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung, Bundesrat, Bundestag und mehrere Ministerien sowie Fachgremien offiziell zur Stellungnahme aufgefordert.

Ein Sprecher des Gerichts bestätigte die Bitte um Stellungnahmen. Als Frist für die Rückmeldung hat Karlsruhe den 15. Oktober gesetzt.

Die Umweltverbände deuten dies als ein Interesse der Karlsruher Richter und Richterinnen, sich ernsthaft mit den Beschwerden auseinanderzusetzen. “Das ist ein wichtiges Signal an die neue Bundesregierung, den Klimaschutz nicht wie in den ersten 100 Tagen zu vernachlässigen oder sogar zurückzudrehen”, erklärte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch.

Neben der Umwelthilfe stehen Greenpeace, Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Solarenergie-Förderverein Deutschland sowie nach Angaben der Verbände mehrere Tausend Einzelpersonen hinter den Verfassungsbeschwerden. Die Kläger machen unter anderem eine Verletzung ihres Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit geltend.

Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Überarbeitung des deutschen Klimaschutzgesetzes vom Juli 2024 und kritisieren die Neuregelung als unzulässige Abschwächung und Verwässerung des Klimaschutzes. Die Gesetzesänderung sieht beispielsweise vor, dass nicht mehr jeder einzelne Bereich wie Verkehr oder Energie die vereinbarten CO2-Einsparziele erreichen muss, sondern eine sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung erlaubt ist. Damit könnten einzelne Bereiche, die besonders viel CO2 einsparen, fehlende Einsparungen in anderen Bereichen ausgleichen.

Das Einholen von Stellungnahmen entspricht dem normalen Vorgehen des Gerichts. Eine Schlussfolgerung, wie die Richterinnen und Richter die Beschwerden bewerten, ergibt sich daraus noch nicht.