Das Aus für die Volksinitiative „Schule satt“ für kostenlose Mittagessen in Brandenburgs Grundschulen beschäftigt nun das Landesverfassungsgericht. Gegen die Unzulässigkeitsentscheidung im Landtag Mitte Januar sei eine Verfassungsbeschwerde beim höchsten Gericht des Bundeslandes eingereicht worden, teilte die Linkspartei am Donnerstag in Potsdam mit.
Für die Volksinitiative waren mehr als die erforderlichen 20.000 Unterschriften zusammengekommen. Bei mehr als 20.000 gültigen Unterschriften muss sich laut Gesetz der Landtag mit den Forderungen befassen. Der Hauptausschuss des Parlaments hatte die Volksinitiative jedoch unter anderem wegen der nicht eindeutigen Überschrift für unzulässig erklärt. Die Linke ist seit der Wahl vom vergangenen September nicht mehr im Landtag vertreten.
Der Linken-Landesvorsitzende Sebastian Walter erklärte, die Entscheidung des Hauptausschusses sei „ein Affront gegen die berechtigten Interessen tausender Brandenburger Familien“. Bezirksgeschäftsführer Mike Döding von der Gewerkschaft ver.di betonte, es sei fatal, dass es keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema gegeben habe.
Die Potsdamer AWO-Bezirksvorsitzende Angela Schweers kritisierte, die Armut von Familien und insbesondere Alleinerziehenden verschärfe sich, die Politik müsse handeln. Die Vorsitzende der Volkssolidarität in Brandenburg, Katharina Slanina, erklärte, ein konstruktiver Austausch über das Thema mit der Koalition sei notwendig.