Artikel teilen:

Verein lobt Verfassungsrang für pflegende Angehörige in SH

Der Verein „wir pflegen“ in Schleswig-Holstein hat die Verfassungsänderung zugunsten pflegender Angehörige begrüßt. Mit der heute beschlossenen Ergänzung des Artikels 8 hat der Landtag von Schleswig-Holstein erstmals die Rechte und Interessen pflegender Angehöriger unter verfassungsrechtlichen Schutz gestellt, wie der Verein am Donnerstag mitteilte. In Schleswig-Holstein leben rund 176.000 pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, über 80 Prozent von ihnen werden zu Hause von Angehörigen versorgt.

Künftig heiße es in der Landesverfassung: „Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger. Es fördert eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.“

Der Verein lobte, dass die Leistungen pflegender Angehöriger „endlich offiziell anerkannt werden“, hieß es. „Die Verfassungsänderung stärkt ihre Rechte, würdigt ihre gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit und setzt ein starkes Signal für Wertschätzung, Gerechtigkeit und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft“, sagt Nicole Knudsen, Vorstandsmitglied des Vereins. Durch die Änderung könnten Kommunen die häusliche Pflege stärker in den Mittelpunkt ihrer Pflegeplanung rücken.

Dabei gehe es nicht nur um eine gut ausgebaute Infrastruktur der Pflegeversorgung, sondern auch um wirksame emotionale Entlastung für Angehörige, die oft an der Grenze ihrer Belastbarkeit stehen. Es komme darauf an, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bedarfsgerecht auszubauen, um pflegende Angehörige zu entlasten.