Verbraucherzentrale warnt vor „Billig-Böllern“ zu Silvester

Die Verbraucherzentrale NRW warnt zu Silvester vor dem Kauf von Böllern und Raketen von unseriösen Anbietern. „Nur geprüftes Feuerwerk kaufen“, rät die Organisation in Düsseldorf. In ihrer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung verweist sie darauf, dass für den Verkauf von Feuerwerk in Deutschland strenge Vorschriften gelten: Raketen und Böller müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Gerade im Online-Handel sollten Verbraucher aber auf gefälschte Prüfzeichen achten.

Geprüftes Feuerwerk ist an der Registriernummer und dem CE-Zeichen zu erkennen, wie die Verbraucherschützer erläutern. Allerdings finde sich in Online-Shops mitunter auch Pyrotechnik mit „hochexplosiven Mixturen“, die in Deutschland verboten sind. Besonders dubiose Anbieter ließen die Ware mit gefälschten Prüfzeichen auf den ersten Blick legal erscheinen. Wer Feuerwerk online einkaufen möchte, sollte daher den Anbieter genau überprüfen, rät die Verbraucherzentrale. Ein Blick ins Impressum verrate, ob der Sitz des Unternehmens in Deutschland liege. In seriösen Shops könne Feuerwerk der Kategorie F2 wie Raketen, Batterien oder Knallkörper zudem nur befristet kurz vor Silvester oder mit entsprechender behördlicher Genehmigung oder Gewerbeschein verkauft werden.

Aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen haben einige NRW-Großstädte – darunter Düsseldorf und Köln – Verbotszonen festgelegt, in denen in der Silvesternacht keine Raketen und Böller gezündet werden dürfen, wie die Verbraucherschützer erläuterten. Bei Verstößen drohten Geldstrafen. Auch in unmittelbarer Nähe beispielsweise von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gelte ein „Böller- und Raketenverbot“.