Verbraucherschützer: Französischer Reparaturbonus ist Vorbild

Bisher gibt es keinen EU-weiten Reparaturbonus für Elektrogeräte. Doch einzelne europäische Länder und zwei deutsche Bundesländer hätten einen solchen bereits eingeführt, teilte das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz am Montag in Kehl mit. Es sieht darin ein Vorbild.

In Frankreich gebe es seit Dezember 2022 einen Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr von der gesetzlichen Gewährleistung oder von einer Verkäufer- oder Herstellergarantie abgedeckt seien. Im Januar 2024 werde die Liste der betroffenen Geräte noch einmal erweitert und einige der Zuschüsse, die aktuell zwischen 10 und 45 Euro liegen, würden erhöht. Die Nutzung dieses Bonus sei sehr einfach: Der zugelassene Reparaturbetrieb ziehe den Betrag direkt von der Rechnung ab. Seit November 2023 gebe es einen solchen Bonus in Frankreich auch für Schuhe und Kleidungsstücke. Nach und nach würden zusätzliche Produktkategorien in das Bonussystem aufgenommen, etwa Möbel, Werkzeug, Sportartikel und Fahrräder.

In Deutschland experimentieren laut den Verbraucherschützern Sachsen und Thüringen mit einem Reparaturbonus für Elektrogeräte. Der Betrag müsse vorgestreckt und anschließend eine Auszahlung beantragt werden. Jedes Mal, wenn die Fördermittel aufgebraucht seien, sei allerdings wieder Schluss mit dem Bonus. Verbraucher könnten deshalb nicht sicher sein, nach der Reparatur tatsächlich Geld zu erhalten. Die Finanzierungen seien sehr unterschiedlich. Die beiden deutschen Systeme würden über Steuergelder finanziert.

Österreich zahle den Reparaturbonus mit EU-Geldern. In Frankreich müssten Unternehmen, die Produkte fertigen oder vertreiben, die unter die erweiterte Herstellerverantwortung fallen, auch die Müllentsorgung oder das Recycling finanzieren oder organisieren. Diese Gelder fließen in Fonds, mit denen unter anderem der Reparaturbonus finanziert wird. (2973/11.12.2023)