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Verbraucherberatung rät zur Vorsicht bei Pflegezusatzversicherung

Die Frage nach der Notwendigkeit einer Pflegezusatzversicherung beschäftigt aktuell viele Menschen. Die Themen der Beratungen hätten sich verschoben, sagte Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, bei der Vorstellung des Jahresberichts 2024 am Mittwoch in Frankfurt am Main. Während 2023 rund 30 Prozent der Ratsuchenden Fragen zu Energieverträgen und Energiepreisen hatten, seien dies im vergangenen Jahr mit Abflauen der Energiepreiskrise noch 20 Prozent gewesen.

Angesichts der hohen Pflegekosten gebe es einen Bedarf für Pflegezusatzversicherungen, sagte Silke Möhring, Expertin für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Hessen. Allerdings hätten die meisten Produkte „keine gute Bilanz“. Zum Teil hätten sich die Beiträge von Versicherungen innerhalb von zehn Jahren verdreifacht und könnten von Kunden nicht mehr bezahlt werden. Bei Versicherungen ohne Kapitalbildung sei das eingezahlte Geld in solchen Fällen einfach weg. Produkte mit Kapitalbildung seien häufig teuer und hätten schlechtere Leistungen. Ein privater Vermögensaufbau sei oft ratsamer.

Ein großes Thema ist nach den Worten von Verbraucherzentralen-Vorstand Wendt der Internethandel. Sogenannte Fakeshops kassierten von ihren Kunden das Geld in Vorauskasse, schickten jedoch keine Waren. Der Ende 2023 an den Start gegangene kostenlose Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen habe seit seiner Einführung 82.000 solcher Shops gefunden. Hier seien Politik und große Anbieterplattformen gefragt, den Betrug zu unterbinden.

Viele Menschen ärgerten sich über versteckte Preiserhöhungen, sagte Wendt. Die Drogeriemarktkette dm habe etwa einen Laugen-Knusper-Snack angeboten, bei dem die Kunden erst nach Packungsöffnung sehen konnten, dass sie nur zur Hälfte gefüllt gewesen sei. Die Verbraucherzentrale Hessen habe dies als Mogelpackung gewertet und eine Unterlassungserklärung erwirkt. „Preiserhöhungen sollten grundsätzlich transparent erfolgen“, sagte Wendt. Die Verbraucherzentrale fordere, dass Hersteller eine Packung sechs Monate lang mit einem entsprechenden Hinweis versehen müssen, wenn es zu Preiserhöhungen durch geänderte Packungsgrößen oder Zutaten kommt.

Als ein „starkes Stück“ kritisierte Wendt die jüngsten Preisanpassungen der Mainova AG für ihre Fernwärmekunden. Die im Herbst 2024 an viele Kunden versandten Kündigungsschreiben wurden demnach als rein formal bezeichnet und versprachen nur Vorteile durch ein neues Preissystem. Kunden würden demnach künftig sparen. Tatsächlich habe die Mainova kürzlich allerdings vielen Frankfurter Haushalten zum 1. Juli Preiserhöhungen von 25 bis 30 Prozent angekündigt. Die Verbraucherzentrale habe dieses „intransparente und unanständige“ Verfahren zu einer „verschleierten Preiserhöhungsabsicht“ abgemahnt. Die Ergebnisse dieser Abmahnung stünden noch aus.