Urteil: Polizeikessel bei Corona-Demo war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Vorgehen der Polizei bei einer Demonstration gegen die Corona-Politik teilweise für rechtswidrig erklärt. Das mehrstündige Einkesseln von rund 550 Demonstranten und ausgesprochene Platzverweise hätten gegen geltendes Recht verstoßen, urteilte die 5. Kammer des Gerichts laut einer Mitteilung vom Donnerstag. Weitere Klagen wurden allerdings abgewiesen (Az.: 5 K 2137/21 und 5 K 2139/21).

Bei einer Demonstration am 17. April 2021 in Stuttgart hatte die Polizei hart eingegriffen. Neben dem Einkesseln und den Platzverweisen nahmen die Beamten auch Personalien auf. Zwei der Betroffenen klagten daraufhin gegen das Vorgehen der Sicherheitskräfte.

Auch wenn sich die Demonstranten teilweise als „Spaziergänger“ bezeichneten, handelte es sich nach Ansicht des Verwaltungsgerichts juristisch um eine Versammlung. Deshalb hätten dort nicht die Vorschriften des allgemeinen Polizeirechts gegolten, nach denen Platzverweise und Ingewahrsamnahme erlaubt gewesen wären. Nicht zu beanstanden ist nach Ansicht der Richter die Feststellung von Personalien.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Zwar hat das Gericht keine Berufung zugelassen, doch kann dagegen noch innerhalb eines Monats ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden. (1494/04.07.2024)