Urteil: Boykottaufruf gegen Parkplatzbetreiber unzulässig
Das Landgericht Frankenthal hat einem Gastwirt aus Speyer in einem skurril anmutenden Gerichtsverfahren untersagt, zum Boykott eines neben dem Restaurant gelegenen Parkplatzes aufzurufen. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil untersagte das Gericht bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro weitere Boykottmaßnahmen (Az. 5 O 46/23). Der Lokalbesitzer hatte zuvor Mitarbeiter an der Parkschranke postiert, die Autofahrer von der Nutzung des Parkplatzes abhalten und auf kostenfreie Abstellmöglichkeiten hinweisen sollten.
Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich dabei um eine „unzulässige Verletzungshandlung“. Der Gastwirt habe nicht das Recht, derart in das Gewerbe des Parkplatzbetreibers einzugreifen.
Anlass für den Nachbarschaftsstreit war eine aufgekündigte Vereinbarung zwischen den beiden Prozessgegnern. Der Parkplatzbetreiber hatte einen zuvor gewährten Rabatt auf die Parkgebühren für die Gäste des Speyerer Restaurants nicht mehr gewähren wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil gegen die Entscheidung Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken eingelegt wurde.