Untersuchungsausschuss kritisiert Verweigerungstaktik beim RBB

Dem RBB droht weiterer Ärger: Der Sender verweigert angeblich dem Untersuchungsausschuss den Compliance-Zwischenbericht in ungeschwärzter Form zur Verfügung zu stellen.

RBB-Untersuchungsausschuss fordert vom Sender den Compliance-Bericht
RBB-Untersuchungsausschuss fordert vom Sender den Compliance-BerichtImago / Stefan Zeitz

Der RBB-Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag hat den Sender zur Herausgabe eines Compliance-Zwischenberichts aufgefordert. Die Unterlagen der mit der Untersuchung beauftragten Kanzlei Lutz Abel müssten vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ungeschwärzt zur Verfügung gestellt werden, teilte der Ausschuss während seiner Sitzung in Potsdam mit. Der Sender weigere sich bislang, dem Ausschuss diesen Bericht zu übermitteln.

Alle Ausschussmitglieder seien sich einig, dass der RBB „zur Herausgabe dieser Unterlagen in die Pflicht zu nehmen“ sei, hieß es in einer Pressemitteilung. Der Ausschuss sei sich der Bedeutung des Compliance-Berichts des RBB bewusst und erachte „dessen Herausgabe als essenziell für seine laufenden Untersuchungen“. Auch der Abschlussbericht müsse nach dessen Fertigstellung unverzüglich vorgelegt werden.

Ausschuss: Compliance-Bericht sei wichtige Arbeitsgrundlage

Der Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses sehe explizit die Aufklärung über die Funktionsfähigkeit der internen Kontrollmechanismen vor, hieß es weiter. Der infrage stehende Compliance-Bericht enthalte mutmaßlich Informationen über bereits presseöffentliche Missstände beim RBB sowie über Verstöße gegen interne Richtlinien. Er lasse damit vermutlich auch Schlüsse über die Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu.

Die Ausschussvorsitzende Petra Budke (Grüne) betonte, der Bericht sei eine wichtige zusätzliche Arbeitsgrundlage, um weitere Untersuchungen anzustoßen. „Die derzeitige Verweigerungstaktik des RBB ist unverständlich“, betonte Budke: „Sie zerstört Vertrauen.“

Der Ausschuss befasst sich mit der Rechtsaufsicht über den RBB durch die brandenburgische Landesregierung und möglichen Missständen bei der Verwendung finanzieller Mittel des Senders.