Untersuchung zur Bootstragödie vor Griechenland gefordert
Hat die griechische Küstenwache den Schiffsbruch ausgelöst? Amnesty International und Human Rights Watch fordern eine unabhängige Untersuchung zur Bootstragödie vor Griechenland.
Widersprüchliche Aussagen zum Bootsunglück vor Griechenland mit hunderten Toten machen aus Sicht von Menschenrechtsorganisationen eine unabhängige Untersuchung erforderlich. Die Darstellungen von Überlebenden des Schiffbruchs vom 14. Juni und der griechischen Behörden zu den Umständen seien komplett verschieden, erklärten Amnesty International und Human Rights Watch (HRW) in Brüssel. Das sei sehr besorgniserregend, sagte die HRW-Direktorin für Europa und Zentralasien, Judith Sunderland.
Mindestens 500 Menschen starben, als das Schiff „Adriana“ mit bis zu 750 Flüchtlingen an Bord vor der Küste Griechenlands kenterte. Die meisten Insassen des völlig überfüllten Bootes stammten aus Syrien, Ägypten und Pakistan.
Ist die griechische Küstenwache Schuld?
Mehrere der 104 Geretteten sagten den Menschenrechtsorganisationen zufolge, die griechische Küstenwache habe versucht, das Boot abzuschleppen und damit den Schiffsbruch ausgelöst. Die griechischen Behörden widersprechen dem vehement. Es sei nötig, dass die griechischen Behörden mit internationaler Hilfe eine transparente Untersuchung sicherstellen, um für Wahrheit und Gerechtigkeit für die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer zu sorgen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, sagte Sunderland. Eine solche Untersuchung ist bereits mehrfach gefordert worden, unter anderem vom Europarat.
Ein Team von Amnesty und HRW recherchierte demnach in der ersten Julihälfte in Griechenland zu den Umständen des Schiffsbruchs und sprach mit Überlebenden, Angehörigen von Vermissten, Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, den Vereinten Nationen und weiteren internationalen Organisationen sowie Angehörigen der griechischen Küstenwache und Polizei. Die griechischen Behörden haben juristische Untersuchungen in zwei Fällen aufgenommen. Sie ermitteln gegen mutmaßliche Schmuggler und gegen die Küstenwache. Beide Ermittlungen müssten nach internationalen Menschenrechtsstandards geführt werden, forderten HRW und Amnesty.