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Unterscheidung: Intersexualität und Transsexualität

Transsexualität oder auch Trans­identität bedeutet, dass jemand einem anderen Geschlecht angehört, als jenem, dem er wegen seiner äußeren Geschlechtsmerkmale zugeordnet wird: Männer, die in Frauenkörpern leben und Frauen, die in Männerkörpern leben. Für die Betroffenen ist diese Situation oft extrem belastend.
Neurobiologen gehen davon aus, dass Transsexualität angeboren ist. Sie sprechen unter anderem von einem „Hirngeschlecht“, also dem inneren Wissen eines Menschen, welchem Geschlecht er angehört. Bei Transsexuellen passt dieses dann nicht zum genitalen Geschlecht.
Anders als etwa bei intersexuellen Menschen haben Transsexuelle in Deutschland nicht einfach die Möglichkeit, ihr Geschlecht zu wählen oder ändern zu lassen. Betroffene müssen zwei psychiatrische Gutachten erstellen lassen und vorweisen, um dann von einem Gericht ihr offizielles Geschlecht ändern zu lassen.
Die Gutachten sind kostspielig und werden von vielen Transsexuellen als Diskriminierung empfunden. In Deutschland müssen die Betroffenen zudem eine „Probephase“ ihres gewünschten offiziellen Geschlechts ablegen. Ehe ein Gericht über eine Geschlechtsänderung entscheidet, müssen sie für eine gewisse Zeit ihr inneres Geschlecht auch äußerlich leben, ohne zu wissen, ob das Gericht dem später auch tatsächlich zustimmen wird. epd