Union kritisiert FDP-Pläne für neues Abstammungsrecht

Aus dem Justizministerium kursieren Referentenentwürfe zum Abstammungs-, Unterhalts- und Kindschaftsrecht. Aus Sicht der Union sind die Vorschläge unzureichend.

Die Vize-Fraktionsvorsitzende der Union Andrea Lindholz hält Pläne zu einer Änderung des Abstammungs- und Kindschaftsrechts für unausgegoren. Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann seien auch Monate nach der Veröffentlichung der Eckpunkte “nicht abgestimmt und auch noch immer nicht durchdacht”, sagte die CDU-Abgeordnete am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Am Sonntag waren entsprechende Referentenentwürfe aus dem von FDP-Politiker Buschmann geleiteten Ministerium bekannt geworden.

“Beim Abstammungsrecht soll es scheinbar gar nicht mehr um die Abstammung als solche gehen, sondern um Vereinbarungen. Das wird demjenigen, um den es geht, aber nicht gerecht: dem Kind”, beklagte Lindholz. Beim Unterhaltsrecht müssten laut Entwurf alleinerziehende Mütter heftige Einbußen hinnehmen.

Auch die Pläne zum Kindschaftsrecht etwa nach einer Trennung sind laut Lindholz realitätsfern und stellten nicht das Kindeswohl in den Vordergrund. “Im Gegenteil: Das Kind wird noch mehr ins Zentrum von Auseinandersetzungen geraten”, so Lindholz. Es bleibe daher zu hoffen, dass die Länder Änderungen einforderten. Ein Treffen zwischen Minister Buschmann und den Bundesländern ist laut Medienberichten für den 25. Oktober geplant.

Die Entwürfe, bei denen es offenbar auch innerhalb der Regierungskoalition noch Abstimmungsbedarf gibt, sehen unter anderem eine Stärkung der Vaterschaft vor. So soll ein leiblicher Vater automatisch sorgeberechtigt sein, wenn kein Widerspruch vorliegt.

Auch sollen Adoptionen für unverheiratete Paare künftig leichter werden. Und bei einem lesbischen Paar, das per Samenspende eine Kind bekommt, soll die Adoption wegfallen. Hier soll die Mutterschaft einer weiteren Frau neben der Geburtsmutter eingeführt werden. Ebenso sollen bei der Abstammung künftig Geschlechtsänderungen der Eltern berücksichtigt werden.

Darüber hinaus sollen Kinder getrennter Eltern mehr Mitsprache erhalten. Das betrifft sowohl das Sorgerecht als auch die Abstammung, sowie den Umgang mit Großeltern und Geschwistern. Rechtlich soll ein Kind aber weiterhin “nur” zwei Elternteile haben; die Rolle der leiblichen Mutter bleibt unangetastet.