Uni Göttingen verteidigt Ramadan-Fest auf dem Campus

Die Universität Göttingen hat ein öffentliches islamisches Fest zum Ende des Fastenmonats Ramadan verteidigt, das am Dienstag auf dem Campus der Hochschule stattgefunden hat. „Das Fastenbrechen der Muslimischen Hochschulgruppe findet jedes Jahr statt und auch fast immer im Zentralen Hörsaalgebäude“, sagte Universitätssprecher Romas Bielke am Freitag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Alle registrierten Hochschulgruppen könnten Veranstaltungen in den Räumen der Universität anmelden. Vorausgegangen war ein islamkritischer Bericht des als rechtspopulistisch geltenden Online-Portals „Nius“, wie das „Göttinger Tageblatt“ (Freitag) berichtete.

Teil der Veranstaltung im Eingangsbereich des Hörsaalgebäudes war ein traditionelles muslimisches Gruppengebet in arabischer Sprache. Für Gebete habe die Universität im gleichen Gebäude bereits 2015 den „Raum der Stille“ eingerichtet, sagte Bielke weiter. Der Raum habe in diesem Fall jedoch nicht ausreichend Platz geboten. Die Muslimische Hochschulgruppe Göttingen, die zu dem Fest eingeladen hatte, hat sich am Donnerstag auf epd-Anfrage nicht geäußert.

Der Islambeauftragte der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, der Göttinger Theologieprofessor Wolfgang Reinbold, kritisierte „Nius“ scharf. Der Bericht zeuge „von kompletter Ahnungslosigkeit“, sagte der er dem epd. So versuche „Nius“, die „Allahu Akbar“-Rufe und die Trennung von Frauen und Männern beim Gebet zu skandalisieren. Dabei sei beides beim muslimischen Gebet üblich und daher „völlig unproblematisch“.

Aus Sicht des Göttinger Staats- und Kirchenrechtlers Michael Heinig sind auch juristische Verstöße nicht erkennbar. Universitäten seien zwar zur religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet, sagte Heinig dem epd. Sie seien aber keine religionsfreien Zonen, sondern dem Ausgleich unterschiedlicher Interessen rund um die Religionsfreiheit verpflichtet. „Solange der störungsfreie Universitätsbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt und auch ansonsten die Rechts- und Verfassungsordnung geachtet wird, kann die Hochschulleitung also wie jetzt in Göttingen vorgehen.“