Und erklärt sie zu Mann und Mann

Dürfen homosexuelle Paare heiraten? Darüber wird in den Kirchengemeinden heiß diskutiert. Wie die Landeskirchen das Thema regeln und warum ein schwules Pastoren-Paar bald in eine schleswig-holsteinische Gemeinde kommt.

Hochzeitsfotograf / Pixelio

Ein Pastorenehepaar – eine Gemeinde. In vielen Kirchengemeinden ist das Normalität. Denn welches Paar möchte nicht zusammenleben? Das Pfarrhaus ist ein Spiegel der Gesellschaft. Hier leben alleinerziehende Pastoren, Patchworkfamilien, Single-Pastorinnen. Auch den Pastor, der mit seinem Mann im Pfarrhaus lebt, gibt es in Norddeutschland.

Doch am 4. Advent vergangenen Jahres hat der Kirchengemeinderat von Sandesneben Kirchengeschichte geschrieben: Die Gemeinde aus dem Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg hat einstimmig entschieden, ihre beiden ausgeschriebenen Gemeindepfarrstellen an Stephan Rost und Ciprian Matéfý zu vergeben. Die Pastoren sind seit Sommer 2014 verheiratet. „Uns bedeutet das sehr viel, dass wir gemeinsam in einer Gemeinde leben und arbeiten können“, sagt Stephan Rost. „Wir haben schließlich Theologie studiert, um Pfarrer zu werden – und erst später gemerkt, dass das zusammen Leben und Arbeiten eben nicht selbstverständlich ist.“

Homosexuelles Pastoren-Paar wechselt die Landeskirche

Beide sind bis zu ihrem Amtsantritt am 1. April in Sandesneben in unterschiedlichen Pfarrstellen der Sächsischen Landeskirche tätig. Rost arbeitet in der Nähe von Leipzig, Matéfý in Dresden. In einem Pfarrhaus dürften sie dort nur mit Hindernissen zusammenleben. Fast 100 Kilometer liegen zwischen ihren Kirchengemeinden. Rost erklärt: „In Sachsen bedarf es einer einmütigen Zustimmung des Kirchengemeinderates. Das ist bei dem Thema schwierig. 2012 galt diese Neuregelung als Fortschritt – dabei ist sie ein Instrument der Verhinderung, weil es fast immer jemanden gibt, der sich gegen ein homosexuelles Paar im Pfarrhaus ausspricht.“ Das Paar hat sich deswegen bewusst in einer anderen Landeskirche beworben.

Das, was für die Lebensführung von Mann und Frau im Pastorat gilt, gilt im Norden ebenso für homosexuelle Paare. „Im Blick auf Eingetragene Lebenspartnerschaften von Pastorinnen und Pastoren hat die Landessynode der Nordkirche im Februar 2014 beschlossen, dass auch für sie die bereits bestehenden Regelungen zu Fragen der Lebensführung von Pastorinnen und Pastoren in Ehe und Familie gelten“, erklärt Stefan Döbler, Pressesprecher der Nordkirche. „Hierfür sind Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung maßgebend.“

Homosexuelle Partner im Pfarrhaus – das ist für einige der Gipfel der Provokation. Doch auch an regulären Gemeindemitgliedern, die als gleichgeschlechtliche Paare heiraten wollen, stören sich Kritiker, die diese Trauungen ablehnen. So ist immer wieder von enttäuschten Schwulen und Lesben zu hören, die sich von ihrer Kirche nicht ernst genommen fühlen – und ihr den Rücken kehren. Die Frage nach der Eheschließung für Homosexuelle entzündet innerkirchliche Auseinandersetzungen.

Der feine Unterschied

Seit 2001 gibt es in Deutschland die Eingetragene Lebenspartnerschaft. Sollte die Kirche dem Staat folgen und die Trauung für alle ermöglichen? Gelten homosexuelle Lebenspartnerschaften als Ehe, wenn es doch in der Bibel heißt, dass Mann und Frau einander zugewiesen seien? Wird die Liebe von Mann und Mann genauso gesegnet wie die von Mann und Frau – mit Trausegen, Ringwechsel und öffentlichem Bekenntnis, mit Kirchenbucheintrag und Urkunde? Denn auch in der Praxis kommt es auf Feinheiten an: Ein Segnungsgottesdienst, den die meisten Landeskirchen unter unterschiedlichen Bedingungen zulassen, wirkt auf einige wie ein Traugottesdienst zweiter Klasse. Er wird nicht im Kirchenbuch festgehalten. Kritiker weisen darauf hin, dass Pastoren auch Feuerwehrautos oder neue Kita-Gebäude segnen würden.

Diese und andere Aspekte werden in den 20 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland kontrovers diskutiert. Das Thema steht auch auf der Tagesordnung der nächsten Nordkirchensynode Ende Februar.

Eine Trauung für alle, Segnung – oder Ablehnung: Zwischen diesen Möglichkeiten bewegen sich die Landeskirchen Deutschlands. In der Landeskirche Sachsens und in der Evangelischen Landeskirche Württemberg sind Segnungsgottesdienste für homosexuelle Paare nicht vorgesehen. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat 2013 die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare mit der Ehe gleichgesetzt, die Synode der Rheinischen Kirche folgte ihr Mitte Januar dieses Jahres. Hier gelten die Trauungen als Amtshandlung. Die süddeutschen Pfarrer können eine derartige Eheschließung jedoch auch ablehnen. Somit sind Hessen und Nassau und das Rheinland die offensten Landeskirchen. Hier wird die Eheschließung auch ins Kirchenbuch eingetragen – und die Paare erhalten eine Trauurkunde.

Segen hinter verschlossenen Türen

Die Landeskirchen Hannover und Braunschweig betonen, dass sie die Segnung bewusst von der Trauung zwischen Mann und Frau unterscheiden. Auch hier entscheiden Pfarrer und Kirchenvorstände. In Oldenburg sind Segnungen, ob als Andacht oder als Gottesdienst, möglich. Und in der Bremischen Landeskirche entscheidet jede Gemeinde selbst über Segnungen – sie werden als Amtshandlung in ein gesondertes Kirchenbuch eingetragen.

In der Nordkirche gilt seit ihrer Gründung eine Übergangsregelung. Pressesprecher Döbler sagt: „An einer einheitlichen Regelung für die ganze Nordkirche und einem entsprechenden Gottesdienstentwurf wird zurzeit gearbeitet, darüber wird am Ende die Landessynode beraten und entscheiden.“ Momentan muss für Segnungen im öffentlichen Gottesdienst die Zustimmung von Propst und Kirchengemeinderat eingeholt werden. Im seelsorgerlichen Gespräch – also hinter verschlossenen Türen – sind Segnungen Eingetragener Lebenspartnerschaften in der nördlichsten Landeskirche grundsätzlich möglich. Dann läuten jedoch keine Hochzeitsglocken.