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UN-Experten verurteilen US-Aggression gegen Venezuela

Donald Trumps “Kanonenbootdiplomatie” setzt nach dem Urteil von Fachleuten die internationale Rechtsordnung aufs Spiel. Sie sehen im eigenmächtigen Vorgehen gegen Maduro einen gefährlichen Präzedenzfall.

Zahlreiche UN-Sonderberichterstatter haben die US-Militäraktion in Venezuela und die gewaltsame Entführung Nicolás Maduros und seiner Frau als völkerrechtswidrig und als Bedrohung der internationalen Ordnung verurteilt. Die Handlungen stellten einen schwerwiegenden Verstoß gegen grundlegende Prinzipien dar, schafften einen gefährlichen Präzedenzfall und bärgen die Gefahr einer Destabilisierung in der Region und weltweit, heißt es in der Stellungnahme von 19 Experten, die am Mittwoch vom UN-Menschenrechtsrat in Genf veröffentlicht wurde.

Wörtlich sprachen sie von einer “Rückkehr zur Kanonenbootdiplomatie”. Der beispiellose Angriff auf Venezuela sei kein Einzelfall, sondern “Teil eines umfassenderen und zutiefst beunruhigenden Musters systematischer Missachtung des Friedens, des Völkerrechts und multilateraler Institutionen”. Eine solche “bewusste Herausforderung der internationalen Rechtsordnung” zu tolerieren, würde “Gesetzlosigkeit in den internationalen Beziehungen normalisieren und die globale Ordnung fatal untergraben”.

Das bewaffnete Vorgehen verletze klar das Verbot der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen einen Staat nach Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen. Dies könne den Tatbestand des völkerrechtlichen Verbrechens der Aggression erfüllen. Solche Verbrechen werden wie auch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag geahndet. Die USA sind allerdings nicht Vertragspartei des betreffenden Abkommens.

Die Experten verweisen auch auf die vorangegangenen Maßnahmen von US-Präsident Donald Trump gegen das erdölreiche Venezuela, darunter eine Seeblockade, die bewaffnete Beschlagnahmung von Tankern sowie die außergerichtliche Tötung von mindestens 115 Zivilisten, die angeblich mit dem Drogenhandel in Verbindung standen. Alle diese Aktionen verstießen gegen das Völkerrecht und gegen Menschenrechte.

Auch Maduro als amtierender Präsident Venezuelas könne zwar vom Internationalen Strafgerichtshof belangt werden, genieße aber nach dem Völkergewohnheitsrecht Immunität vor der Strafgerichtsbarkeit ausländischer Gerichte.