Umweltschützer verklagen Bundesregierung

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die Ampelregierung, die Ziele des Pariser Klimaabkommen einzuhalten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz will deshalb Sofortmaßnahmen einklagen.

Eine Teilnehmerin auf einer Fridays for Future Demonstration
Eine Teilnehmerin auf einer Fridays for Future Demonstrationimago images/aal.photo

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will die Bundesregierung juristisch dazu zwingen, ihre selbstgesteckten Klimaschutzziele einzuhalten. Er habe eine entsprechende Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht, teilte der Umweltverband in Berlin mit. Er wirft dem Bundesverkehrs- und dem Bauministerium Rechtsverstöße vor.

Der BUND verlangt in seiner Klage den Beschluss von Sofortprogrammen zur schnellen Minderung von Treibhausgas-Emissionen, wie es das Klimaschutzgesetz vorsieht. Die Ampel-Koalition kommt damit seit Monaten nicht voran, obwohl sie dazu verpflichtet ist. Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt erklärte, man könne nicht weiter zusehen, wie Teile der Bundesregierung die eigenen Klimaschutzziele ignorierten: „Uns rennt die Zeit davon. Scholz, Wissing, Geywitz und Habeck schaffen es nicht, das Land auf Klima-Kurs zu bringen und brechen damit das deutsche Klimaschutzgesetz“, kritisierte er. Für 2022 sei eine erneute Überschreitung der erlaubten Emissionen zu erwarten, erklärte der BUND.

Sofortprogramm vorgelegt

Nachdem im Verkehrssektor die Minderungsziele 2021 um rund drei Millionen Tonnen CO2 klar verfehlt worden waren, hatte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) im Sommer 2022 ein Sofortprogramm zur Nachbesserung vorgelegt. Der Expertenrat für Klimafragen, ein Beratergremium der Regierung, lehnte aber die Prüfung der Erfolgsaussichten einzelner Maßnahmen ab, weil der Wissing-Vorschlag insgesamt nicht den Anforderungen an ein Sofortprogramm entspräche. Für den Gebäudesektor billigte der Expertenrat zwar den gemeinsamen Maßnahmenplan von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), bemängelte aber, dass die Ziele damit wahrscheinlich nicht erreicht würden.

Laut Klimaschutzgesetz muss die Bundesregierung bis 2030 die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Es enthält Vorgaben zur jährlichen Minderung von Treibhausgasen in sechs Sektoren: Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Für die Umsetzung sind die jeweiligen Bundesministerien zuständig. Erreichen sie die Ziele nicht, müssen sie Sofortprogramme vorlegen, die die Bundesregierung schnellstmöglich beschließen muss. Der Expertenrat für Klimafragen hatte Ende 2022 in seinem ersten Zweijahresgutachten zur Erreichung der Klimaziele festgestellt, dass sich die jährliche Minderungsmenge an Treibhausgasen insgesamt mindestens verdoppeln müsse, um das 2030er-Ziel zu erreichen. Beim Verkehr sei sogar eine 14-fache Erhöhung der durchschnittlichen Minderungsmenge pro Jahr notwendig, erklärten die Experten.

Gericht bestätigt Klage

Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums sagte laut Süddeutscher Zeitung, die zuerst über die Klageeinreichung berichtet hatte, die Lücke werde in den kommenden Jahren überkompensiert. Einem Zuviel an Emissionen stehe in den nächsten Jahren eine Übererfüllung der Klimaziele gegenüber. Nur sehe das Gesetz derzeit keine Möglichkeit vor, den Ausgleich über Jahre zu strecken.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte auf Nachfrage, die Klage sei eingegangen. Sie werde nun dem Prozessgegner zugestellt, erklärte ein Sprecher. BUND-Anwältin Franziska Heß sagte der „Süddeutschen Zeitung“: „Wir sind sehr optimistisch, dass die Klage Erfolg hat.“ Denn das Klimaschutzgesetz lasse der Bundesregierung keinen Ermessensspielraum, sie müsse liefern.