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Umweltminister: Christstollen ist kein To-go-Produkt

Ein Christstollen ist kein To-go-Produkt. Daher sollte für das Weihnachtsgebäck auch keine Abgabe nach der neuen EU-Verpackungsverordnung fällig werden, hat der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber (FW) am Mittwoch gefordert. „Die Einstufung eines Christstollens als To-go-Produkt ist fernab jeder Realität“, sagte der Minister. Ein Weihnachtsstollen in dieser Größe sei kein Snack für unterwegs, sondern ein traditionelles Weihnachtsgebäck, das zu Hause im Kreis der Familie genossen werde.

Das Umweltbundesamt (UBA) hatte zunächst den Christstollen bis zu einem Gewicht von 750 Gramm definiert als „verpacktes Lebensmittel, das unmittelbar verzehrt werden kann“ und in Tüten oder Folien verpackt ist. Anfang November reduzierte das UBA die Mengenhöchstgrenze für das weihnachtliche Gebäck auf 500 Gramm.

„Die Anpassung reicht uns nicht“, sagte ein Sprecher des bayerischen Umweltministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Christstollen sollten überhaupt nicht unter diese Regelung fallen.“ Man fordere bei der Umsetzung des Europäischen Einwegkunststofffondsgesetzes „mehr Realitätssinn und weniger Bürokratie“. Die aktuellen Regelungen zu Einwegplastik und Verpackungen würden weder der Umwelt noch der Wirtschaft dienen. Der Bund müsse „die überbordenden Regelungen für handwerkliche Kleinbetriebe und Direktvermarkter“ aufheben. Bäckereien und kleine Produzenten seien an der Grenze dessen, was sie noch leisten könnten.”

Der Einwegkunststofffonds wurde nach Angaben des UBA geschaffen, um die Auswirkungen des Wegwerfens von Kunststoffprodukten auf die Umwelt, speziell die Meeresvermüllung, zu verringern. Hersteller kunststoffhaltiger Verpackungen, aus denen Lebensmittel sofort verzehrt werden können, sollen durch eine Abgabe an den Entsorgungskosten beteiligt werden. (3539/12.11.2025).