Die Umbenennung der Berliner Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wies die Berufung eines Anwohners zurück, wie das Gericht am Mittwoch in Berlin mitteilte (OVG 1 N 59/23). Der Beschluss sei unanfechtbar. Es bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin, hieß es zur Begründung.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hatte die Klage des Anwohners gegen die Umbenennung im Juli 2023 zurückgewiesen (VG 1 K 102/22). Dieser und sechs weitere Anwohner waren vor Gericht gezogen, nachdem das Bezirksamt Berlin-Mitte im April 2021 einen Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung zur Umbenennung umgesetzt hatte. Widersprüche dagegen wies das Bezirksamt zurück. Anton Wilhelm Amo (1703- nach 1753) war der erste bekannte Philosoph afrikanischer Herkunft in Deutschland.
Die sieben Anwohner beklagten eine nicht ausreichende Beteiligung an dem Verfahren. Auch berücksichtige die Umbenennung die Historie der Namensgebung nicht ausreichend.
Laut OVG unterliegen Straßenumbenennungen im Rahmen einer Anfechtungsklage durch einen Anwohner einer stark eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Im Fall der Straßenumbenennung habe sich daher die gerichtliche Überprüfung darauf zu konzentrieren, ob in einer das Willkürverbot beeinträchtigenden Art und Weise in Rechte des Klägers eingegriffen wurde. Dies habe das Verwaltungsgericht Berlin zutreffend verneint.