Uganda: Verfassungsgericht bestätigt Anti-Homosexuellen-Gesetz
Das Verfassungsgericht in Uganda hat das vor knapp einem Jahr in Kraft getretene Anti-LGBT-Gesetz weitgehend bestätigt. In ihrem Urteil vom Mittwoch erklärten die Richter laut einem Bericht der ugandischen Zeitung „Monitor“ das Gesetz bis auf wenige Passagen für verfassungskonform. Damit bleibt das Regelwerk eines der schärfsten Anti-LGBT-Gesetze weltweit.
Das international kritisierte Gesetz sieht drakonische Strafen für homosexuelle Menschen vor. Es drohen lange Haftstrafen und bei „schweren Fälle von Homosexualität“ sogar die Todesstrafe. Auch Menschen, die Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans-Personen unterstützen, können juristisch belangt werden. Mehrere Aktivistinnen hatten Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt.
In ihrem Urteil machten die Richter laut „Monitor“ keine grundlegenden Einwände gegen das Gesetz geltend, strichen aber einzelne Passagen. So können etwa Vermieter nicht mehr mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden, wenn sie Räume an Homosexuelle oder LGBT-Personen vermieten. Für die Übertragung einer tödlichen Krankheit wie HIV durch homosexuellen Sex kann nicht mehr die Todesstrafe verhängt werden.
Das Gesetz war im Mai 2023 von Präsident Yoweri Museveni unterzeichnet worden. Unterstützer des Regelwerks geben an, damit Kinder vor „homosexueller Propaganda“ schützen zu wollen.
Die ugandische Menschenrechtsorganisation HRAPF warnte, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts Menschenrechtsverletzungen in dem ostafrikanischen Land befeuern werde. In einem Bericht dokumentiert die Organisation seit dem Einbringen des Gesetzes im Parlament im Februar 2023 mehr als 170 Fälle von Folter und erniedrigender Behandlung. Darunter seien auch mindestens 18 erzwungene Analuntersuchungen auf Anordnung der Polizei.