Über 64 Millionen Euro für Religionsunterricht und Lebenskunde
Für den Religions- und Weltanschauungsunterricht an den Schulen hat das Land Berlin im vergangenen Jahr 64,6 Millionen Euro bereitgestellt. Davon gingen rund 28,8 Millionen Euro an die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und 24,3 Millionen Euro an den Humanistischen Verband, wie die Senatsbildungsverwaltung nach einer Anfrage aus dem Abgeordnetenhaus mitteilte.
Nach Angaben der am Dienstag veröffentlichten Antwort erhielten das Erzbistum Berlin etwa 8,4 Millionen Euro, die Islamische Föderation 2,1 Millionen Euro und die Jüdische Gemeinde zu Berlin etwa 800.000 Euro. Kleinere Beträge gingen an die Alevitische Gemeinde und die Buddhistische Gesellschaft sowie weitere jüdische und christliche Anbieter.
An den Unterrichtsangeboten nahmen im vergangenen Schuljahr rund 44 Prozent der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen teil. Von ihnen wählten den Angaben zufolge 72.260 humanistische Lebenskunde und 69.125 evangelischen Unterricht. Für den katholischen Unterricht entschieden sich 20.048, für den islamischen 6.178 und für den jüdischen 995 Kinder und Jugendliche. Die Fächer werden vor allem an den Grundschulen angeboten, im Falle der Kirchen und der Jüdischen Gemeinde überdurchschnittlich in den Schulen in ihrer Trägerschaft.
Bislang ist der Religionsunterricht in Berlin im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern kein ordentliches Schulfach. In ihrem Koalitionsvertrag beschlossen CDU und SPD die Einführung eines Wahlpflichtfaches „Weltanschauungen/Religionen“. Bei einem solchen Fach können sich die Schülerinnen und Schüler zwischen Unterrichtsangeboten verschiedener Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften entscheiden. Das bereits bestehende ordentliche Lehrfach Ethik soll in seiner bisherigen Form weiterbestehen. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte bereits angekündigt, das Wahlpflichtfach solle „so schnell wie möglich“ etabliert werden.
Über die Einführung ist der Senat „noch in Abstimmung zu unterschiedlichen Umsetzungsvarianten“, wie die Bildungsverwaltung weiter erklärte. Sie bestätigte zugleich, dass dieser Unterricht erst ab Klasse 7 ein ordentliches Schulfach werden soll. Damit würde der Religionsunterricht in den unteren Klassen weiterhin ein Angebot in alleiniger Verantwortung der Träger und im faktischen Rang einer Arbeitsgemeinschaft bleiben.