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UAK Nord legt zweiten Zwischenbericht vor

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission Nord (UAK Nord) hat am Montag ihren zweiten Zwischenbericht vorgelegt. Die Kommission war 2022 eingerichtet worden, um die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den katholischen Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück unabhängig zu begleiten. Der Zwischenbericht 2024/2025 ziehe eine gemischte Bilanz, informierte die UAK Nord: Es gebe „sichtbare Fortschritte, aber auch Hindernisse“. Beispielsweise verweigere das Erzbistum Hamburg bislang die Herausgabe relevanter Daten mit Hinweis auf Datenschutz.

Laut UAK Nord bleibt der Zugang zu Unterlagen und Daten ein „zentrales Problem“. In den Bistümern Hildesheim und Osnabrück seien zwar „gewisse Fortschritte“ erzielt worden, beide Bistümer hätten allerdings von der Kommission erbetene Daten und Zahlen „nicht strukturiert übergeben“. In dem Bericht empfahl die Kommission, dass „primär das Erzbistum Hamburg von den überzogenen Datenschutzbestimmungen Abstand nimmt, die die Aufarbeitung der UAK Nord noch immer vollständig hemmen“. Die Kommission habe diesbezüglich eine gerichtliche Klärung beim Interdiözesanen Datenschutzgericht eingeleitet.

Wie die UAK Nord weiter informierte, haben alle drei Bistümer wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag gegeben. Eine 2025 in Hildesheim angelaufene Studie binde Betroffene eng ein. In Osnabrück sei 2024 eine Studie abgeschlossen worden, die systemische Pflichtverletzungen klar benenne und Maßstäbe gesetzt habe. In Hamburg lägen mit der sogenannten Mecklenburg-Studie erste Ergebnisse für den Zeitraum 1946 bis 1989 vor. Diese seien aber bisher nicht in ein umfassendes Forschungsdesign überführt worden.

In puncto Gedenken gebe es Unterschiede. So habe Hildesheim ein Konzept entwickelt, dessen Umsetzung jedoch stocke. In Osnabrück sei eine Arbeitsgruppe gegründet worden, die partizipativ mit Betroffenen arbeiten soll. Hamburg verfüge bislang noch nicht über eine institutionalisierte Erinnerungskultur.

Die UAK Nord empfahl, wissenschaftliche Studien konsequent weiterzuführen, Erinnerungskultur sichtbar zu gestalten und Betroffene verbindlich einzubinden. „Maßstab jeder Aufarbeitung bleibt: Transparenz, Verantwortung und Würde für die Betroffenen“, erklärte sie.

Der Zwischenbericht 2024/2025 ist zugleich der vorläufige Abschlussbericht der ersten Amtsperiode der UAK Nord.