Trotz gesunkener Asylbewerberzahl: Land NRW stockt Aufnahmeplätze auf

Die Zahl der Asylbewerber in Nordrhein-Westfalen ist in diesem Jahr deutlich gesunken: Die Landesregierung rechnet für 2024 mit insgesamt 45.000 bis 50.000 Asylsuchenden, wie das Flüchtlingsministerium am Freitag in Düsseldorf mitteilte. Im vergangenen Jahr beantragten demnach gut 64.700 Menschen in NRW Asyl. Die Zahl der Schutzsuchenden bleibe aber auf einem hohen Niveau und könne zum Winter erfahrungsgemäß wieder steigen, hieß es.

Um die Kommunen bei der Unterbringung der Asylsuchenden zu entlasten, wurden die Kapazitäten in den Unterkünften des Landes durch die Schaffung oder Anmietung von Liegenschaften inzwischen auf rund 41.000 Plätze bis Jahresende erhöht. Es werde mit Hochdruck am weiteren Ausbau gearbeitet, hieß es. Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind den Angaben zufolge derzeit zu einem Drittel (33 Prozent) ausgelastet, die Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünfte zu drei Viertel (73 Prozent).

Land und Kommunen hatten sich vor einem Jahr auf einen weiteren Ausbau der Landeskapazitäten verständigt. Hintergrund sind die Probleme der Städte und Gemeinden bei der Unterbringung, für die sie nach dem NRW-Flüchtlingsaufnahmegesetz zuständig sind.

Nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar war die Zahl der Schutzsuchenden stark gestiegen, laut Ministerium kamen seither fast 260.000 Menschen aus der Ukraine nach NRW. Aus anderen Kriegs- und Krisenregionen erreichten in den ersten neun Monaten dieses Jahres knapp 36.000 Asylsuchende Nordrhein-Westfalen. Die meisten von ihnen stammen aus Syrien, der Türkei und Afghanistan.

Vor Beginn des Kriegs in der Ukraine hatte das Land NRW 15.000 Plätze in den Landesaufnahmeeinrichtungen. „Wir haben die Plätze seitdem also mehr als verdoppelt“, sagte eine Sprecherin des Integrationsministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie wies darauf hin, dass es Schwankungen im System gebe. Nicht immer könnten alle vorgehaltenen Plätze tatsächlich auch belegt werden. Gründe seien etwa notwendige Bau- und Reparaturmaßnahmen oder dass freie Plätze in Zimmern für Familien in der Regel nicht an weitere Personen vergeben werden könnten.

Derzeit verfügt das Land über 56 Landesunterkünfte: fünf Erstaufnahmeeinrichtungen, 30 Zentrale Unterbringungseinrichtungen und 21 Notunterkünfte. Geflüchtete wohnen zunächst in den Unterbringungseinrichtungen des Landes und kommen nach ihrer Registrierung für zwei bis vier Wochen in eine Erstaufnahmeeinrichtung, wie das Ministerium erklärte. In dieser Zeit stellen sie bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ihren Asylantrag.

Anschließend werden sie einer Zentralen Unterbringungseinrichtung oder einer Notunterkunft zugewiesen. Nach der Unterbringung im Landessystem folgt eine Unterbringung in den Kommunen. Dabei gilt ein fester Verteilungsschlüssel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Städte und Gemeinden, in denen eine Landeseinrichtung liegt, können sich die Landesunterbringung auf ihre kommunale Aufnahmeverpflichtung anrechnen lassen.