Artikel teilen:

Triage

Nach einem neuen Urteil zur Triage steht fest: Die Politik ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, Leben per Gesetz zu gewichten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Triage-Regeln für nichtig.

Triage bezeichnet eine Methode in der Medizin, um in Notfällen oder bei Katastrophen die Patienten zu bestimmen, die zuerst medizinisch versorgt werden. Das Wort Triage kommt aus dem Französischen und bedeutet übersetzt “Auswahl” oder “sortieren”. Der Begriff stammt aus der Militärmedizin und bezieht sich ursprünglich auf die Versorgung von verletzten Soldaten auf dem Schlachtfeld. Er wird aber auch in der Notfallmedizin oder im Zivilschutz verwendet, etwa bei Katastrophen, Terroranschlägen oder Pandemien.

Insbesondere während der Corona-Pandemie zu Beginn der 2020er Jahre wurde auch in der breiten Öffentlichkeit über die mögliche Anwendung der Triage-Methode diskutiert. Damals gab es eine Knappheit, vornehmlich bei Beatmungsgeräten. Allgemein wurde eine Überlastung des Gesundheitssystems befürchtet und unter dem Slogan “Flatten the Curve” (sinngemäß: Verkleinert die Welle) tiefgreifende Corona-Schutzmaßnahmen erlassen. Schulen und Geschäfte wurden über Wochen geschlossen und Ausgangssperren erlassen.

Das Bundesverfassungsgericht beauftragte im Dezember 2021 den Bundestag, zeitnah gesetzliche Vorgaben für eine Triage zu schaffen, damit etwa Behinderte nicht benachteiligt werden. Im November 2022 beschloss der Bundestag daraufhin, dass künftig allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit lebensbedrohlich erkrankter Menschen den Ausschlag dafür geben sollte, wer bei begrenzten Kapazitäten intensivmedizinisch behandelt wird.

Ärzte fochten allerdings die Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht an und erhielten Recht. “Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig”, erklärte das Gericht Anfang November 2025.