Triage

Triage heißt eine Methode in der Medizin, um in Notfällen oder bei einer Katastrophe die Patienten auszuwählen, die zuerst versorgt werden. Das Wort kommt aus dem Französischen und bedeutet übersetzt „Auswahl“ oder „sortieren“.

Der Begriff stammt aus der Militärmedizin, wo es um die Versorgung von Verletzten auf dem Schlachtfeld geht. Er wird aber auch in der Notfallmedizin oder im Zivilschutz verwendet, etwa bei Katastrophen, Terroranschlägen oder Pandemien.

Im Fall der Corona-Pandemie ging es vor allem um die ärztliche Entscheidung, wer eine intensivmedizinische Behandlung oder ein Beatmungsgerät erhält, wenn nicht genügend Ressourcen für alle vorhanden sind. Das Bundesverfassungsgericht beauftragte im Dezember 2021 den Bundestag, zeitnah gesetzliche Vorgaben für eine Triage zu machen, damit etwa Behinderte angesichts der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens nicht benachteiligt werden.

Im November 2022 beschloss der Bundestag daraufhin, dass künftig allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit lebensbedrohlich erkrankter Menschen den Ausschlag dafür geben sollte, wer bei begrenzten Kapazitäten intensivmedizinisch behandelt wird. Alter oder Behinderung sollen demnach kein Kriterium für eine Negativauswahl sein.

Bei der viel diskutierten „Ex-Post-Triage“ geht es um die Frage, ob es auch möglich sein soll, schon begonnene Behandlungen abzubrechen, wenn ein neuer Patient aufgenommen wird, bei dem die Überlebenschancen prinzipiell besser sind. Ein solches Vorgehen verbietet die Regelung des Bundestags. Jetzt wird sie von der Ärzteorganisation Marburger Bund und weiteren Notfallmedizinern vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten. Die Kläger berufen sich auf die ärztliche Berufs- und Gewissensfreiheit. Das Gesetz mache ein mit ärztlichen Grundsätzen – ethisch wie medizinisch – zu vereinbarendes Handeln in einer Dilemmasituation unmöglich und verursachten darüber hinaus eine erhebliche Rechtsunsicherheit und ein signifikantes Strafbarkeitsrisiko.