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Till Brönner fordert mehr Anerkennung für Musiktherapie

Ein Promi-Trompeter macht Druck: Künstlerische Therapieformen würden weiterhin unterschätzt, mahnt Till Brönner. Vor einem internationalen Kongress spricht er sich für Leuchtturm-Projekte aus.

Till Brönner (54), Jazzmusiker, kritisiert den Umgang mit Kultur hierzulande. So sei es skandalös, dass Musiktherapie nicht hinreichend finanziert und geregelt werde, sagte der Trompeter am Dienstag vor Journalisten. Die dahinterstehende Haltung habe sich bereits während der Corona-Zeit offenbart, als Musik und Kultur “reflexartig im Freizeitbereich” gelandet seien, der als nicht systemrelevant galt.

“Wie kann das sein”, fragte Brönner, der die Musiktherapie seit Jahren unterstützt. Er hoffe, dass daraus künftig ein Leuchtturm-Projekt werde, für das in Gesellschaft und Politik mehr Verständnis wachse. Der Musiker äußerte sich vor dem Europäischen Musiktherapie-Kongress: Ab dem 23. Juli werden dazu in Hamburg fast 1.000 Teilnehmende erwartet.

Für ihn persönlich sei Musik “die kraftvollste Sprache, die ich habe”, fügte Brönner hinzu. Auch seien es nach Kriegen stets Musik und Kunst, die Brücken bauen sollten, die zuvor undenkbar erschienen seien.

Wer einmal miterlebt habe, wie ein Kind, das scheinbar in permanenter Dunkelheit lebe, im Rahmen einer Musiktherapie reagiere, erstmals wirklich “da” zu sein scheine, vergesse dies nie wieder. Diese Kraft wirke im Großen wie im Kleinen, sagte der Professor der Dresdner Hochschule für Musik Carl Maria von Weber: Sie erscheine im Alltag manchmal selbstverständlich, könne aber auch die stillsten und schwächsten Menschen erreichen. Konzerte böten eine Chance, unmittelbar deutlich zu machen, was Musik bewegen könne – und damit auch für die Chancen von Musiktherapie zu werben.

Schätzungsweise an jeder dritten deutschen Klinik sind Musiktherapeutinnen und -therapeuten beschäftigt, vor allem in psychiatrischen und psychosomatischen Abteilungen, heißt es von der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft (DMtG). Die Fachleute fordern ein Berufsgesetz sowie eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, um entsprechende Leistungen erstattungsfähig anbieten zu können.