Tierschutzstiftung fordert Regelung zur Privathaltung von Wildtieren

Zum Tag des Haustieres am Donnerstag (11. April) fordert die Tierschutzstiftung Vier Pfoten eine bundesweit einheitliche Regelung zur Privathaltung von Wildtieren. Viele Bundesländer hätten bereits auf das Fehlen bundeseinheitlicher Regelungen reagiert und Verordnungen oder Gesetze über die Haltung gefährlicher oder giftiger Tiere erlassen, teilte die Stiftung am Mittwoch in Hamburg mit. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt dürften jedoch weiterhin gefährliche oder giftige Tiere wie Löwen oder Klapperschlangen legal gehalten werden.

Vier Pfoten fordere die Bundesregierung dazu auf, „endlich bundeseinheitliche Regelungen einzuführen, und zwar in Form einer sogenannten Positivliste“, hieß es. Dies sei eine Liste, die anhand von Kriterien festlege, welche Tierarten für den Handel und die Privathaltung geeignet seien. Alle Tierarten, die nicht auf der Positivliste vorkommen, seien automatisch für die Privathaltung verboten. „Dies ist ein sehr einfaches Instrument, um dem unkontrollierten Handel und der Privathaltung mit Wildtieren angemessen entgegenzutreten.“

Wildfänge und der Handel mit ihnen stellten eine große Bedrohung für die Artenvielfalt dar. Wildtierexpertin Eva Lindenschmidt: „Vom Fang über den Transport, den mehrstufigen Zwischenhandel und dem Endhändler bis hin zum Endkunden: Auf allen Etappen lassen viele Tiere aufgrund völlig inakzeptabler Fang- und Transportbedingungen ihr Leben.“ Im Privathaushalt angekommen, seien hohe Krankheitsraten aufgrund von Haltungsfehlern kaum zu vermeiden.

Zudem gebe es ein erhöhtes Risiko von Zoonosen – Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Etwa drei Viertel aller neu auftretenden Infektionskrankheiten seien Zoonosen, mehr als 70 Prozent dieser Krankheiten gingen auf Wildtiere zurück, hieß es weiter.