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Thüringen: Bei Einbürgerung kein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels

Ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels ist in Thüringen vorerst keine Voraussetzung für eine erfolgreiche Einbürgerung. Die Thüringer Landesregierung plane nicht, den Einbürgerungsbewerbern eine solche Erklärung abzuverlangen, sagte der Sprecher des Thüringer Innenministeriums, Daniel Baumbach, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Zur Begründung erklärte er, im bundesweit geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz sei solch ein ausdrückliches Bekenntnis nicht vorgesehen. Auch in den dazu ergangenen Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern gebe es hierzu keine Ausführungen.

Als erstes Bundesland hatte Sachsen-Anhalt 2023 die Einbürgerung an ein
schriftliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels geknüpft. In Brandenburg ist bei Einbürgerungen seit kurzem ebenfalls eine Anerkennung des Existenzrechtes Israels die Voraussetzung dafür, als Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.

Das Thüringer Innenministerium hält die bisherigen Regelungen laut Baumbach für ausreichend. Seitdem das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts 2004 in Kraft trat, müssen sich die Bewerber unter anderem zur besonderen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und deren Folgen bekennen. Insbesondere stehe da der Schutz des jüdischen Lebens im Fokus, aber auch das friedliche Zusammenleben der Völker.

Im Jahr 2024 gab es in Thüringen 2.640 Einbürgerungen. Die größte Gruppe mit 1.375 Personen waren ehemals syrische Staatsangehörige.