Teilzeitdienst künftig für alle jungen Freiwilligen möglich

Der Gesetzgeber hat die Regeln für Freiwilligendienste flexibilisiert. Bislang war ein Teilzeitengagement bei Jüngeren nur in Sonderfällen möglich.

Junge Menschen unter 27 Jahren können künftig einen Freiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren. Das am Freitag vom Bundestag einstimmig verabschiedete Freiwilligen-Teilzeitgesetz flexibilisiert das Engagement und sichert es finanziell besser ab.

Junge Menschen erhalten damit die Möglichkeit, während eines in Teilzeit geleisteten Freiwilligendienstes auch noch zu arbeiten, ohne dafür persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe nachweisen zu müssen. Dies war bislang erforderlich. Der Freiwilligendienst muss aber mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen.

Die Änderungen gelten für den Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr. Die Regelung erhöht zudem die Taschengeldobergrenze von 453 auf 604 Euro. Zusätzlich sollen Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen dürfen.

Die Wohlfahrtsverbände hatten im Vorfeld an den Bundestag und die Bundesregierung appelliert, in erster Linie die Förderung der Freiwilligendienste aus Haushaltsmitteln langfristig abzusichern. Der Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr beklagte zudem, dass die Regelung keinen Rechtsanspruch auf Förderung einführe.