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Tech-Konzern Meta darf Instagram und WhatsApp behalten

Ein US-Gericht hat die Aufspaltung des Facebook-Mutterkonzerns Meta abgewendet. In der Urteilsbegründung beerdigte der zuständige Richter die Vorstellung, dass Online-Plattformen vor allem der Vernetzung dienen.

Der Facebook-Mutterkonzern Meta muss sich nicht von Instagram und WhatsApp trennen. Ein US-Bundesgericht entschied am Dienstag (Ortszeit), dass der Konzern nicht gegen Wettbewerbsrecht verstoßen hat, als er die Online-Plattform Instagram und den Messenger-Dienst WhatsApp gekauft hat. Die Wettbewerbsbehörde FTC wollte eine Aufspaltung des Konzerns erreichen.

Dem hat das Gericht nun eine Absage erteilt. Die Behörde hatte argumentiert, dass Meta im Bereich des “personal social networkings”, also der digitalen persönlichen Vernetzung von Menschen, kaum noch Konkurrenz zu fürchten habe. Einzig die Dienste Snapchat und die deutlich kleinere Anwendung MeWe bieten der Behörde zufolge noch ähnliche Dienste an, könnten aber angesichts der Übermacht von Meta und seinen viel genutzten Anwendungen Facebook, Instagram und WhatsApp kaum noch mithalten.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht – und beerdigte im Zuge des Urteils die Vorstellung von Sozialen Netzwerken als Orten, an denen sich Menschen in erster Linie mit anderen Menschen vernetzen. Es gebe in der Realität kaum noch eine Unterscheidung zwischen Sozialen Netzwerken und Sozialen Medien, so das Gericht.

Meta konkurriere also nicht nur mit Plattformen wie Snapchat, sondern auch mit den Videoplattformen Youtube und Tiktok. Eine der meist genutzten Anwendungen in Metas Apps seien heutzutage Videos. Die Vernetzung mit Freunden sei zwar weiter Teil der Plattformen, aber nicht mehr so wichtig wie zu Beginn, so der Richter. Der Wettbewerb sei also in ausreichendem Maße sichergestellt. Meta sei, anders als von der FTC angenommen, kein Monopolist.